Namibia hat sowohl bilaterale als auch plurilaterale Handelsabkommen abgeschlossen. Das Land ist Mitglied der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community/SADC) und der Zollunion des Südlichen Afrika (Southern African Customs Union/SACU).
Mitglied in der WTO
Namibia ist dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT), dem Vorläufer der WTO, bereits am 15. September 1992 beigetreten. Der WTO und somit der Nachfolgeorganisation des GATT gehört Namibia seit dem 1. Januar 1995 an.
Weitere Informationen: Namibia Länderseite der WTO
Mitglied der Zollunion des südlichen Afrika (SACU)
Die Zollunion des Südlichen Afrika, auch Südafrikanische Zollunion genannt, wurde bereits 1910 gegründet und gilt als die älteste noch bestehende Zollunion der Welt (damals Zollunionsabkommen zwischen Südafrika (als selbstregiertes Dominium) und den Territorien Bechuanaland, Basutoland und Swasiland). 1969 wurde die Zollunion durch neue Verträge neu ausgestaltet. Das erste Abkommen zur Errichtung der Zollunion souveräner Staaten des südlichen Afrika wurde im Dezember 1969 von Südafrika, Botsuana, Lesotho und Eswatini (Swasiland) unterzeichnet. Am 1. März 1970 trat das SACU Agreement von 1969 in Kraft, wobei Namibia der Zollunion offiziell erst im Juli 1990 beitrat - vorher galt Namibia bereits als de-facto-Mitglied der SACU. Die Zollunion in ihrer heutigen Ausprägung geht auf das neu verhandelte Union-Abkommen von 2002 zurück (2002 SACU Agreement), das am 15. Juli 2004 in Kraft getreten ist. 2011 und 2013 erfolgten Ergänzungen zum Abkommen, die jeweils am 16. September 2016 und 8. März 2017 in Kraft getreten sind.
Es besteht ein gemeinsamer Zollaußentarif für Waren aus Drittländern, freier Warenverkehr innerhalb der SACU für von SACU-Mitgliedern hergestellte Waren sowie ein gemeinsamer Steuersatz. Ziele der Zollunion sind unter anderem die Erleichterung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Steigerung eines fairen Wettbewerbs untereinander.
Weitere Informationen: Offizielle Seite der SACU
Mitglied der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC)
Die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika wurde 1992 neu gegründet. Ursprünglich geht die SADC auf die Vorläuferorganisation "Entwicklungskonferenz des südlichen Afrika (SADCC)" aus dem Jahr 1980 zurück.
Der SADC gehören heute 16 Staaten des südlichen und östlichen Afrika an. Dies sind: Angola, Botsuana, Demokratische Republik Kongo, Komoren, Lesotho, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Mosambik, Namibia, Seychellen, Südafrika, Eswatini (früher: Swasiland), Tansania, Sambia und Simbabwe.
Die Ziele der SADC sind unter anderem die regionale Integration im Bereich Wirtschaft und Handel, die Bekämpfung von Armut, die Verbesserung der Lebensstandards und Lebensqualität der Bevölkerung sowie die Entwicklung gemeinsamer Werte.
Das in 2000 in Kraft getretene Handelsprotokoll der SADC verfolgt die Schaffung einer Freihandelszone. Das Protokoll sieht den Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten, die Reduzierung der Handelsbarrieren, einheitliche Ursprungsregeln sowie Vereinfachungen der Handelsabläufe innerhalb der SADC vor. Mittelfristig soll die Freihandelszone in eine Zoll- und Währungsunion umgewandelt werden.
Weitere Informationen: Offizielle Seite der SADC
Abkommen zwischen SADC und der EU
Der Handel zwischen Namibia und der Europäischen Union (EU) erfolgt auf der Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA). Neben Namibia begünstigt das WPA noch folgende fünf der 16 SADC-Staaten: Botsuana, Lesotho, Mosambik, Südafrika und Eswatini. Seit 2018 wenden alle Parteien das WPA vollständig an und setzen die vereinbarten Zollsenkungen um.
Zur Liberalisierung des Warenhandels haben sich die Vertragsparteien auf gegenseitige Ursprungspräferenzen geeinigt, die sich aus den Ursprungsregeln des WPA ergeben. Das WPA sieht für zahlreiche Waren einen reduzierten Zollsatz oder sogar einen zoll- und kontingentfreien Zugang vor. Der verbesserte Marktzugang ist zugunsten der SADC-Staaten asymmetrisch gestaltet, sodass keines der sechs afrikanischen Länder das EU-Angebot zu 100 Prozent kompensieren muss. Das WPA deckt derzeit nur den Warenhandel sowie die Entwicklungszusammenarbeit ab. Erste Verhandlungen zum Umgang mit Dienstleistungen haben bereits stattgefunden.
Weitere Informationen zum: SADC-EU-WPA
Abkommen zwischen SACU und EFTA
Das Freihandelsabkommen zwischen den Mitgliedern der SACU (Botsuana, Lesotho, Namibia, Südafrika, Eswatini (früher: Swasiland)) und den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ist seit dem 1. Mai 2008 in Kraft.
Die Ziele dieses Abkommens sind die Liberalisierung des Warenhandels, die Erhöhung der Investitionsmöglichkeiten in der Freihandelszone, der angemessene Schutz geistigen Eigentums, die Schaffung eines Rahmens für die weitere Entwicklung der Handels- und Wirtschaftsbeziehung sowie die Ausweitung des Welthandels durch den Abbau von Handelshemmnissen.
Weitere Informationen zum: SACU-EFTA-Abkommen
Weitere Mitgliedschaften und Präferenzabkommen
Namibia hat als achte Vertragspartei das Tripartite Freihandelsabkommen ratifiziert. Die Tripartite-Freihandelszone soll die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa), EAC (East African Community) und SADC integrieren und den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern.
Neben den bereits genannten Mitgliedschaften und Abkommen besteht zudem ein Präferenzabkommen mit Simbabwe und im Rahmen des SACU ein Abkommen mit den MERCOSUR-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) sowie seit dem 1. Januar 2021 ein weiteres Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich und Mosambik.
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