Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO
Die Verhandlungen über die Ausweitung des Geltungsbereichs des EU-ESA-WPAs laufen noch. Bisher deckt das Abkommen lediglich den Warenhandel ab.
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Die Verhandlungen über die Ausweitung des Geltungsbereichs des EU-ESA-WPAs laufen noch. Bisher deckt das Abkommen lediglich den Warenhandel ab.
Auf Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens können Ursprungswaren zwischen Botsuana und der EU präferenzbegünstigt gehandelt werden.
Die Tripartite Freihandelszone soll die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke COMESA, EAC und SADC integrieren und den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern.
Wegen Ausbruch der Vogelgrippe in Südafrika verbieten derzeit Namibia, Botsuana und Lesotho die Einfuhr von Geflügelwaren aus Südafrika.
Simbabwe ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).
Seit dem 1. Juni 2023 ist die Kumulierung in den SADC-WPA-Staaten möglich.
Die SACU hat Handelsabkommen mit den EFTA-Staaten, den MERCOSUR-Ländern sowie dem Vereinigten Königreich geschlossen. Als Mitglied der SACU profitiert Südafrika von allen Abkommen.
Südafrika ist Mitglied der Zollunion des südlichen Afrika (SACU) und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC).
Der Handel zwischen afrikanischen Ländern kommt langsam in Gang. Im Oktober begannen Unternehmen aus acht Pilotländern, Waren im Rahmen einer Guided Trade Initiative zu versenden.
In Namibia sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu berücksichtigen. Beachten Sie bei der Einfuhr die in Namibia geltenden Normen und Standards.