Standards und Normen
Bosnien und Herzegowina übernimmt EU-Standards schrittweise.
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Bosnien und Herzegowina übernimmt EU-Standards schrittweise.
Zu beachten sind Einfuhrverbote oder entsprechende Beschränkungen. Vor allem landwirtschaftliche Produkte und Kraftfahrzeuge können von Einfuhrbeschränkungen betroffen sein.
Bei der Einfuhr von Waren werden Einfuhrabgaben wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und eventuell auch Verbrauchsteuern erhoben.
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können Waren auch in eines der folgenden, besonderen Zollverfahren überführt werden.
Wird die Ware endgültig importiert, dann kommt vor allem das Verfahren "Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" in Betracht.
Bosnien und Herzegowina profitiert von Handelsabkommen mit der EU, EFTA, CEFTA, der Türkei und dem Iran.
Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 finden zwei Sets an Ursprungsregeln Anwendung: die alten sowie die revidierten Regeln des PEM-Übereinkommens.
Immer mehr Länder verbieten oder beschränken die Einfuhr von Rindern, Schweinen und Schafen. Grund ist ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg.
Obst und Gemüse aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien bleiben bis Ende 2025 zollfrei.
Die diagonale Kumulierung ist ein zusätzlicher Vorteil für den Handel mit Bosnien und Herzegowina. Die CEFTA-Staaten wenden seit 1. Februar 2023 vorübergehende Ursprungsregeln an.