EU verlängert Handelserleichterungen für Länder des Westbalkans
Obst und Gemüse aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien bleiben bis Ende 2025 zollfrei.
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Obst und Gemüse aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien bleiben bis Ende 2025 zollfrei.
Die Ursprungsregeln werden am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die diagonale Kumulierung ist ein zusätzlicher Vorteil für den Handel mit Bosnien und Herzegowina. Die CEFTA-Staaten wenden seit 1. Februar 2023 vorübergehende Ursprungsregeln an.
Bosnien und Herzegowina übernimmt EU-Standards schrittweise.
Bosnien und Herzegowina profitiert von Handelsabkommen mit der EU, EFTA, CEFTA, der Türkei und dem Iran.
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können Waren auch in eines der folgenden, besonderen Zollverfahren überführt werden.
Zu beachten sind Einfuhrverbote oder entsprechende Beschränkungen. Vor allem landwirtschaftliche Produkte und Kraftfahrzeuge können von Einfuhrbeschränkungen betroffen sein.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Wird die Ware endgültig importiert, dann kommt vor allem das Verfahren "Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" in Betracht.
Bosnien und Herzegowina profitiert von Handelsabkommen mit der EU, EFTA, CEFTA, der Türkei und dem Iran.