Konsultation zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
Die Europäische Kommission führt eine Konsultation zur Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs durch. Unternehmen und Verbände können bis zum 26. August 2025 Feedback einreichen.
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Die Europäische Kommission führt eine Konsultation zur Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs durch. Unternehmen und Verbände können bis zum 26. August 2025 Feedback einreichen.
Der Vorschlag sieht mehr Ausnahmen, vereinfachte Verfahren und längere Fristen vor. EU-Parlament und Rat haben eine vorläufige Einigung zum Vorschlag erzielt.
Aserbaidschan ist Vertragsstaat einiger Freihandelsabkommen.
Das modernisierte Abkommen zwischen der EU und Chile wird seit dem 1. Juni 2025 vorläufig angewendet.
In den USA gelten Einfuhrzölle, Antidumpingzölle und Zusatzzölle zum Schutz der nationalen Sicherheit und vor unlauteren Handelspraktiken.
Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU ruhen.
Nachdem der russische Angriffskrieg auf die Ukraine vor 3 Jahren begann, beschloss die EU Handelsvorteile für die Ukraine und befreite Waren von sämtlichen Zöllen.
Für Einfuhren in die USA gelten aktuell Zusatzzölle in Höhe von zehn Prozent. Für einige Produkte gelten Ausnahmen.
Am 23. Februar 2022 traten erste Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft. Seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
Das Abkommen soll die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln vereinfachen.