Neue EU-Schwellenwerte für Vergaben ab 2024
Für öffentliche Aufträge gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Schwellenwerte. Die in den beiden Vorjahren geltenden Werte wurden leicht erhöht.
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Für öffentliche Aufträge gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Schwellenwerte. Die in den beiden Vorjahren geltenden Werte wurden leicht erhöht.
Seit Januar 2024 ist die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Data Act/Datenverordnung) in Kraft. Geltung entfaltet sie ab dem 12. September 2025.
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
Nach wochenlangen Verhandlungen unterstützt eine ausreichende Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung.