Abgeschlossene Handelsabkommen und WTO-Mitgliedschaft
Auf Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens können Ursprungswaren zwischen Namibia und der EU präferenzbegünstigt gehandelt werden.
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Auf Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens können Ursprungswaren zwischen Namibia und der EU präferenzbegünstigt gehandelt werden.
Exporteure von betroffenen Waren müssen vor dem Versand ein Konformitätszertifikat bei der zugelassenen Prüfstelle beantragen.
Auf Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens können Ursprungswaren zwischen Botsuana und der EU präferenzbegünstigt gehandelt werden.
Seit November 2023 müssen Exporteure vor dem Versand regulierter Produkte ein Konformitätszertifikat beantragen. Betroffen sind 19 Warengruppen.
Simbabwe ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).
Seit dem 1. Juni 2023 ist die Kumulierung in den SADC-WPA-Staaten möglich.
Die SACU hat Handelsabkommen mit den EFTA-Staaten, den MERCOSUR-Ländern sowie dem Vereinigten Königreich geschlossen. Als Mitglied der SACU profitiert Südafrika von allen Abkommen.
Südafrika ist Mitglied der Zollunion des südlichen Afrika (SACU) und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC).
Parallel zum Engagement auf WTO-Ebene hat Südafrika auch (bilaterale) Handelsabkommen zur Verbesserung des Marktzugangs südafrikanischer Produkte in Drittländern geschlossen.
Das Maßnahmenpaket zur wirtschaftlichen Förderung in Mosambik sieht auch Senkungen anderer Steuern wie der Verbrauchsteuer und der Körperschaftssteuer vor.