Europäische Union stärkt Verbraucherrechte
Die Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinien ersetzen die bisher geltende Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Die neuen nationalen Regelungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
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Die Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinien ersetzen die bisher geltende Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Die neuen nationalen Regelungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Ab 1. Januar 2022 gelten erweiterte Rechte bei Verbraucherverträgen: neue Begriffsbestimmungen, Aktualisierungspflicht und Ausdehnung der Beweislastumkehr sollen das Kaufrecht digitaler machen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist im Juli 2021 verabschiedet worden und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Mit einem Richtlinienvorschlag vom 22. Dezember 2021 will die EU die internationale Vereinbarung über die Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen zügig vorantreiben.
Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 angenommen.
Literaturhinweis: Das Buch bietet eine kompakte Analyse verfassungs-, verwaltungs-, europa- und internationalrechtlicher Aspekte des staatlichen Handelns in der Corona-Krise.
Literaturhinweis: Ratgeber für die rechtlichen Praxis in der Corona-Krise.
Noch bis zum 16. Dezember 2022 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung für Rechte des geistigen Eigentums erhalten.
Deutschland und Österreich haben vereinbart, dass die Ausnahme von der 45-Tage-Regel für coronabedingten Verbleib am Arbeitsort ab 1. Juli 2022 entfällt.
Die Vertikal-GVO ist Orientierungshilfe beim Abschluss von Vereinbarungen zwischen Unternehmen unterschiedlicher Produktions- oder Vertriebsstufen. Neuerungen ab 1. Juni 2022.