Türkei: Sozialversicherungsrecht
Zwischen der Türkei und Deutschland existiert zwar ein Sozialversicherungsabkommen, Arbeitnehmer sind aber in Deutschland sozialversichert, soweit sie dort ihren Beruf ausüben.
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Zwischen der Türkei und Deutschland existiert zwar ein Sozialversicherungsabkommen, Arbeitnehmer sind aber in Deutschland sozialversichert, soweit sie dort ihren Beruf ausüben.
Im Gegensatz zum deutschen Recht ist in der Türkei das Arbeitsrecht hauptsächlich in einem Gesetzestext niedergelegt, dem Gesetz Nr. 4857 aus dem Jahr 2003.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Türkei bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Auch in Slowenien gilt nun das Rahmenübereinkommen über die Anwendung von Art. 16 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit.
Ein neues Übereinkommen ermöglicht es, bis zu 49,99 Prozent der Arbeitszeit als Telearbeit im Wohnsitzstaat zu erbringen – und zwar ohne Wechsel des Sozialversicherungssystems.
Der Mindestlohn gilt in Neuseeland für alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren.
Den grundsätzlichen gesetzlichen Rahmen für Arbeitsverhältnisse in Neusseland legt der Employment Relations Act 2000 in seiner aktuellen Fassung fest.
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Niedrige Steuersätze und unkomplizierte Gründungsverfahren machen Georgien zu einem interessanten Standort für unternehmerische Aktivitäten. Ein erster rechtlicher Überblick.