Mehrparteien-Übergangsvereinbarung in Kraft getreten
Ein weiteres Land beteiligt sich an der Übergangsvereinbarung zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Ein weiteres Land beteiligt sich an der Übergangsvereinbarung zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten.
Das neue Freihandelsabkommen umfasst den Dienstleistungshandel, Investitionen und eine Reihe weiterer Verpflichtungen zur Liberalisierung des Handels.