Warenkennzeichnung und Verpackung
Grundsätzlich müssen alle Waren, die nach Namibia eingeführt werden, gemäß den geltenden nationalen und internationalen Normen und Standards gekennzeichnet sein.
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Grundsätzlich müssen alle Waren, die nach Namibia eingeführt werden, gemäß den geltenden nationalen und internationalen Normen und Standards gekennzeichnet sein.
Für die Einfuhr von Pflanzen und Tieren sind in der Regel Einfuhrgenehmigungen sowie weitere (Analyse-)Zertifikate erforderlich.
Neben der Möglichkeit, Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu lassen, können Importeure besondere Zollverfahren nutzen.
Namibia erkennt für eine Vielzahl von Waren internationale Standards an.
Auf Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens können Ursprungswaren zwischen Namibia und der EU präferenzbegünstigt gehandelt werden.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Die aktuellen Regelungen für die Exportproduktionszonen unterliegen einer Überprüfung. Namibia plant eine Überführung in das System der Sonderwirtschaftszonen.
In Namibia gelten restriktive Regelungen für die Einfuhr von Gebrauchtwagen. Beispielsweise ist die Einfuhr von Autos an eine festgelegte Altersbeschränkung geknüpft.
Für die Abwicklung aller eingeführten Waren ist eine Zollanmeldung vorzulegen. Darüber hinaus können noch weitere Warenbegleitdokumente für den Marktzugang erforderlich sein.
Zoll und Einfuhr kompakt - Namibia gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.