Neue EU-Richtlinien weiten die Gewährleistung aus
Ab 1. Januar 2022 gelten erweiterte Rechte bei Verbraucherverträgen: neue Begriffsbestimmungen, Aktualisierungspflicht und Ausdehnung der Beweislastumkehr sollen das Kaufrecht digitaler machen.
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Ab 1. Januar 2022 gelten erweiterte Rechte bei Verbraucherverträgen: neue Begriffsbestimmungen, Aktualisierungspflicht und Ausdehnung der Beweislastumkehr sollen das Kaufrecht digitaler machen.
Die Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinien ersetzen die bisher geltende Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Die neuen nationalen Regelungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.