Mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit bei Arbeitsbedingungen ab 1. August 2022
EU legt Mindestrechte für alle Arbeitnehmenden in der Union fest, die in einem Mitgliedstaat einen Arbeitsvertrag haben oder in einem Arbeitsverhältnis stehen.
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EU legt Mindestrechte für alle Arbeitnehmenden in der Union fest, die in einem Mitgliedstaat einen Arbeitsvertrag haben oder in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Die EU hat den Beitritt zum Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- oder Handelssachen beschlossen.
Die Vertikal-GVO ist Orientierungshilfe beim Abschluss von Vereinbarungen zwischen Unternehmen unterschiedlicher Produktions- oder Vertriebsstufen. Neuerungen ab 1. Juni 2022.
Noch bis zum 16. Dezember 2022 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung für Rechte des geistigen Eigentums erhalten.
Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 angenommen.
Mit einem Richtlinienvorschlag vom 22. Dezember 2021 will die EU die internationale Vereinbarung über die Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen zügig vorantreiben.
Ab 1. Januar 2022 müssen sich Unternehmen auf wesentliche Änderungen der Verbraucherverträge über den Verkauf von Waren und die Erbringung digitaler Dienstleistungen einstellen.
Ab 1. Januar 2022 gelten erweiterte Rechte bei Verbraucherverträgen: neue Begriffsbestimmungen, Aktualisierungspflicht und Ausdehnung der Beweislastumkehr sollen das Kaufrecht digitaler machen.
Die Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinien ersetzen die bisher geltende Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Die neuen nationalen Regelungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Zum 1. Januar 2022 gelten neue Schwellenwerte für Vergabeverfahren. Es findet eine leichte Erhöhung gegenüber den derzeit geltenden Werten statt.