Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO
Die Verhandlungen über die Ausweitung des Geltungsbereichs des EU-ESA-WPAs laufen noch. Bisher deckt das Abkommen lediglich den Warenhandel ab.
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Die Verhandlungen über die Ausweitung des Geltungsbereichs des EU-ESA-WPAs laufen noch. Bisher deckt das Abkommen lediglich den Warenhandel ab.
Auf Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens können Ursprungswaren zwischen Botsuana und der EU präferenzbegünstigt gehandelt werden.
Jede Einfuhr ist anzumelden und bereits vorab in Form einer Ankunftsanzeige anzuzeigen.
Die Tripartite Freihandelszone soll die bereits bestehenden drei Freihandelsblöcke COMESA, EAC und SADC integrieren und den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern.
Simbabwe ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).
Seit dem 1. Juni 2023 ist die Kumulierung in den SADC-WPA-Staaten möglich.
Südafrika ist Mitglied der Zollunion des südlichen Afrika (SACU) und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC).
Parallel zum Engagement auf WTO-Ebene hat Südafrika auch (bilaterale) Handelsabkommen zur Verbesserung des Marktzugangs südafrikanischer Produkte in Drittländern geschlossen.
Der Handel zwischen Südafrika und der Europäischen Union erfolgt auf der Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens.
Namibia ist Vertragsstaat verschiedener regionaler, überregionaler und bilateraler Abkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).