Eilverfahren
In dringenden Fällen können die französischen Gerichte laut französischem Zivilprozessgesetzbuch (Code de procédure civile) schon vor Abschluss und sogar vor Durchführung des Hauptsacheverfahrens einstweiligen Rechtsschutz gewähren.
Hierfür sind zwei Verfahren vorgesehen: eines (procédure de référé), bei dem vor Erlass der einstweiligen Verfügung oder Anordnung (ordonnance de référé) eine kurzfristig anberaumte mündliche Verhandlung stattfindet (Artikel 484 ff. und 872 ff. Code de procédure civile);