Neue EU-Richtlinien weiten die Gewährleistung aus
Ab 1. Januar 2022 gelten erweiterte Rechte bei Verbraucherverträgen: neue Begriffsbestimmungen, Aktualisierungspflicht und Ausdehnung der Beweislastumkehr sollen das Kaufrecht digitaler machen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Ab 1. Januar 2022 gelten erweiterte Rechte bei Verbraucherverträgen: neue Begriffsbestimmungen, Aktualisierungspflicht und Ausdehnung der Beweislastumkehr sollen das Kaufrecht digitaler machen.
Die Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinien ersetzen die bisher geltende Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Die neuen nationalen Regelungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Zum 1. Januar 2022 gelten neue Schwellenwerte für Vergabeverfahren. Es findet eine leichte Erhöhung gegenüber den derzeit geltenden Werten statt.
Von der breiten Öffentlichkeit relativ unbemerkt wurde am 30. Juni 2021 das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags veröffentlicht.
Das finnische Finanzministerium plant zum 1. Januar 2022 das Konzept des wirtschaftlichen Arbeitgebers einzuführen. Zurzeit läuft eine entsprechende Konsultation.
Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen, also Staaten und Gebieten, die sich nicht an internationale Steuerstandards halten, sollen mit dem Gesetz unterbunden werden.
Das von der Europäischen Kommission letzte Woche vorgestellte Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich erstmals mit der Eintragung einer Hörmarke befasst, die im Audioformat beim EUIPO als Unionsmarke angemeldet wurde.
Im Wege einer Sozialreform soll die Wahrnehmung von Wohlfahrtsaufgaben von den Gemeinden auf den Staat verlagert werden. Dies bringt auch steuerliche Änderungen mit sich.
Die Europäische Kommission führt eine Umfrage zum Thema „Wie kann die grenzüberschreitende Beilegung von Steuerstreitigkeiten von Unternehmen in der EU erleichtert werden?“ durch.