Zoll und Einfuhr kompakt - Botsuana
Zoll und Einfuhr kompakt - Botsuana gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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Zoll und Einfuhr kompakt - Botsuana gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Neben den Einfuhrzöllen können bei der Wareneinfuhr noch weitere Abgaben anfallen. Einige Verbrauchsgüter werden sogar doppelt belastet.
Auf Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens können Ursprungswaren zwischen Botsuana und der EU präferenzbegünstigt gehandelt werden.
Jede Einfuhr ist anzumelden und bereits vorab in Form einer Ankunftsanzeige anzuzeigen.
Derzeit haben zwölf Staaten die Vereinbarung ratifiziert.
Der Agrar- und Automobilsektor sowie erneuerbare Energien können von Zoll- und Steuervergünstigungen profitieren. Für bestimmte Importwaren werden Verbrauchsteuern eingeführt.
Das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der Europäischen Union sieht ab September 2024 strengere Ursprungsregeln für Pkw vor.
Das kanadische Zollgesetz regelt die wichtigsten Zollbestimmungen. Für die Überwachung des Warenverkehrs an der Grenze ist die Zollbehörde CBSA zuständig.
Vorprodukte zur Herstellung von Fertigwaren können vorübergehend eingeführt werden. Dafür gezahlte Einfuhrabgaben können nach Wiederausfuhr der Endprodukte zurückerstattet werden.
Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist seit 2017 vorläufig in Kraft. Außerdem ist Kanada mit den USA und Mexiko Mitglied des USMCA und weiterer Abkommen.