Vorübergehende Verwendung (Temporary Importation)
Waren können vorübergehend für bis zu 18 Monate in Kanada eingeführt werden. Alternativ können Einführer das Carnet ATA kann nutzen.
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Waren können vorübergehend für bis zu 18 Monate in Kanada eingeführt werden. Alternativ können Einführer das Carnet ATA kann nutzen.
Im Versandverfahren können Waren unverzollt durch das Zollgebiet Kanadas transportiert werden.
Vorprodukte zur Herstellung von Fertigwaren können vorübergehend eingeführt werden. Dafür gezahlte Einfuhrabgaben können nach Wiederausfuhr der Endprodukte zurückerstattet werden.
Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist seit 2017 vorläufig in Kraft. Außerdem ist Kanada mit den USA und Mexiko Mitglied des USMCA und weiterer Abkommen.
Bei der Einfuhr von Waren wird die Einfuhrumsatzsteuer "Goods and Services Tax" erhoben.
Aufgrund des Freihandelsabkommens CETA können deutsche Hersteller ihre Produkte zollfrei in Kanada einführen.
Das Ende Juni 2019 erfolgreich ausverhandelte Handelsabkommen ist Teil eines umfassenden Assoziierungsabkommens. Bisher haben die beiden Wirtschaftsblöcke keine Einigung erzielt.
Die EU veröffentlicht einen Bericht, der die Fortschritte der jüngsten Verhandlungen zusammenfasst.
Hier erhalten Exporteure einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Handelsabkommen, Einfuhrabgaben, Schutzmaßnahmen, Verbote und Beschränkungen.
Die Handelsbeauftragte hat im März 2024 den jährlichen Bericht zu ausländischen Handelsbarrieren für US-Exporte veröffentlicht. Dort stehen auch die EU, China und Mexiko im Fokus.