Moldau: Produzentenhaftung
Die Haftung für durch Mängel an Waren, Werken oder Dienstleistungen verursachte Schäden ist im Zivilgesetzbuch und im Verbraucherschutzgesetz geregelt.
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Die Haftung für durch Mängel an Waren, Werken oder Dienstleistungen verursachte Schäden ist im Zivilgesetzbuch und im Verbraucherschutzgesetz geregelt.
Der Länderbericht Recht kompakt Moldau bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
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Die Produzentenhaftung ist im algerischen ZGB nur ansatzweise geregelt.
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Hersteller haften nach dem britischen Verbraucherschutzgesetz (Consumer Protection Act 1987) für ihre Produkte.
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Seit dem Jahr 1999 verfügt Malaysia mit dem Consumer Protection Act (CPA) über ein Produkthaftungsgesetz.
Jüngst, nämlich im Juli diesen Jahres, hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut mit dem in der Richtlinie 85/374/EWG enthaltenen Herstellerbegriff befasst.
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