Register der wirtschaftlichen Eigentümer in Europa
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
Zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gibt es freien Datenverkehr. Dafür sorgt der Angemessenheitsbeschluss der EU vom 15. Januar 2024. (Stand 24.02.2025)
Das Arbeitsrecht bei einer Beschäftigung durch private Arbeitgeber ist in der Schweiz weitgehend auf Bundesebene vereinheitlicht. (Stand 24.02.2025)
Die üblichen Sicherungsmittel im schweizerischen Recht sind Bürgschaft, Garantie, Schuldübernahme und Eigentumsvorbehalt sowie Grundpfandrechte. (Stand 24.02.2025)
Das schweizerische Vertragsrecht ist vor allem im Obligationenrecht geregelt. (Stand 24.02.2025)
Das Handelsvertreterrecht ist in den Artikel 418a ff. des Obligationenrechts (OR) geregelt. (Stand 24.02.2025)
Im Bereich der Kapitalgesellschaften stehen insbesondere die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zur Auswahl. (Stand 24.02.2025)
Internationale Investitionen sind für die Schweiz ein bedeutender Faktor für Wirtschaftswachstum. (Stand 24.02.2025)
Grundsätzlich bedürfen Ausländer für den Erwerb von Grundstücken einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörden. (Stand 24.02.2025)
Das Schweizer Steuersystem zeichnet sich durch eine hohe Steuerautonomie der Kantone aus. (Stand 24.02.2025)