Markierung und Kennzeichnung
Für den Vertreib von Waren in Indonesien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Für den Vertreib von Waren in Indonesien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten.
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren bzw. entsprechende Beschränkungen.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und anderen Einfuhrabgaben geknüpft.
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr kann eine Waren im Zuge ihrer Einfuhr auch zu anderen (besonderen) Zollverfahren angemeldet werden.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Zur Verbesserung des Investitionsklimas und der Rechtssicherheit wurden durch Regierungsverordnungen die Inseln Batam, Bintan und Karimun im Riau-Archipel in der Nähe von Singapur als Freizonen und Freihäfen ausgewiesen. Es sind dort Verwaltungseinheiten geschaffen worden, an die Unternehmen Anträge für die Niederlassung in den Freizonen richten können.
Die Freizonen und Freihäfen gelten als nicht zum Zollgebiet gehörend. Beim Verbringen der Waren in diese Zonen werden weder Einfuhrabgaben erhoben...
Indonesien gehört der ASEAN-Freihandelszone und RCEP an. Mit der EU besteht jedoch noch kein Abkommen.
Im ersten Quartal 2023 traten sechs weitere Regional Trade Agreements (RTAs) in Kraft. Damit gibt es 360 Handelsabkommen weltweit.
Die USA haben in den Jahren 2022 und 2023 neue Rahmenvereinbarungen und Wirtschaftspartnerschaften mit asiatischen und lateinamerikanischen und Ländern geschlossen.