Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere
Voraussetzung für die Überführung in ein Zollverfahren ist eine regelkonforme Anmeldung. Die Schweiz stellt schrittweise auf das neue Warenverkehrssystem Passar um.
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Voraussetzung für die Überführung in ein Zollverfahren ist eine regelkonforme Anmeldung. Die Schweiz stellt schrittweise auf das neue Warenverkehrssystem Passar um.
Die Schweiz ist kein Mitgliedstaat der EU, profitiert aber in vieler Hinsicht vom europäischen Binnenmarkt.
Bei der Einfuhr zahlreicher Waren sind Verbote und Beschränkungen zu beachten.
Die Schweiz unterhält ein weit verzweigtes Netz von Freihandelsabkommen. 2024 sollen die Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen wieder aufgenommen werden.
Bei Lebensmitteln sind bestimmte Kennzeichnungspflichten analog zu den Vorschriften in der EU einzuhalten.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren.
Die WTO befindet sich derzeit in turbulenten Zeiten, sodass ein zukunftsfähiges Handelssystem unausweichlich scheint.
Die Schweiz setzt auch das 13. Sanktionspaket der EU um. Die restriktiven Maßnahmen umfassen Güter- sowie Finanzsanktionen.
Indien und die EFTA-Staaten haben das Abkommen unterzeichnet. Die Ratifizierung ist für das kommende Jahr vorgesehen.
2021 scheiterten die Verhandlungen über ein neues Rahmenabkommen am "Nein" der Schweiz. Nun wollen beide Parteien erneut Gespräche führen.