Investitionsrecht in Spanien
Spanien bietet Unternehmen verschiedene Finanzhilfen und Anreize zur Förderung von Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum.
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Spanien bietet Unternehmen verschiedene Finanzhilfen und Anreize zur Förderung von Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum.
Das Handelsvertreterrecht findet seine rechtliche Grundlage im spanischen Handelsvertretergesetz. Das Vertragshändlerrecht hingegen ist gesetzlich nicht geregelt.
Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 angenommen.
Wird ein Recht nicht innerhalb der vom Gesetz festgelegten Frist ausgeübt oder ein Anspruch nicht geltend gemacht, so unterliegt es bzw. er der Verjährung.
Mit einem Richtlinienvorschlag vom 22. Dezember 2021 will die EU die internationale Vereinbarung über die Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen zügig vorantreiben.
Ab 1. Januar 2022 gelten erweiterte Rechte bei Verbraucherverträgen: neue Begriffsbestimmungen, Aktualisierungspflicht und Ausdehnung der Beweislastumkehr sollen das Kaufrecht digitaler machen.
Die Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinien ersetzen die bisher geltende Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Die neuen nationalen Regelungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Von der breiten Öffentlichkeit relativ unbemerkt wurde am 30. Juni 2021 das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags veröffentlicht.
Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen, also Staaten und Gebieten, die sich nicht an internationale Steuerstandards halten, sollen mit dem Gesetz unterbunden werden.
Die derzeit anhaltende Corona-Pandemie hat weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen, insbesondere auch auf bestehende Verträge.