Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU
Das von der Europäischen Kommission letzte Woche vorgestellte Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen.
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Das von der Europäischen Kommission letzte Woche vorgestellte Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen.
Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen, also Staaten und Gebieten, die sich nicht an internationale Steuerstandards halten, sollen mit dem Gesetz unterbunden werden.
Von der breiten Öffentlichkeit relativ unbemerkt wurde am 30. Juni 2021 das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags veröffentlicht.
Zum 1. Januar 2022 gelten neue Schwellenwerte für Vergabeverfahren. Es findet eine leichte Erhöhung gegenüber den derzeit geltenden Werten statt.
Die Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinien ersetzen die bisher geltende Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Die neuen nationalen Regelungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Ab 1. Januar 2022 gelten erweiterte Rechte bei Verbraucherverträgen: neue Begriffsbestimmungen, Aktualisierungspflicht und Ausdehnung der Beweislastumkehr sollen das Kaufrecht digitaler machen.
Mit einem Richtlinienvorschlag vom 22. Dezember 2021 will die EU die internationale Vereinbarung über die Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen zügig vorantreiben.
Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 angenommen.
Noch bis zum 16. Dezember 2022 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung für Rechte des geistigen Eigentums erhalten.
Die Vertikal-GVO ist Orientierungshilfe beim Abschluss von Vereinbarungen zwischen Unternehmen unterschiedlicher Produktions- oder Vertriebsstufen. Neuerungen ab 1. Juni 2022.