Zölle und Einfuhrabgaben
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrnebenabgaben geknüpft.
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In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrnebenabgaben geknüpft.
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehunsweise entsprechende Beschränkungen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der indischen Zollvorschriften.
Die Wareneinfuhr in Indien ist neben den allgemeinen Zollverfahren auch durch besondere Zollverfahren möglich.
Viele Vorteile und Begünstigungen für Importeure bieten indische Exportzonen und Sonderwirtschaftszonen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.
Einfuhren bestimmter Waren aus diesen Ländern unterliegen besonderen Pflanzenschutzkontrollen.
Die EU verlängert die Aussetzung für bestimmte Waren aus Indien, Indonesien und Kenia bis zum 31. Dezember 2025.
Welche Handelsabkommen die EU bereits abgeschlossen hat und in welchen Phasen sich andere Abkommen gerade befinden, sehen Sie hier.
Die Europäische Kommission ändert den Antidumpingzollsatz für einen Hersteller. Die Antidumping- sowie Antisubventionsmaßnahmen gelten seit Juni 2022.