APS - Aussetzung der Zollpräferenzen
Die EU verlängert die Aussetzung für bestimmte Waren aus Indien, Indonesien und Kenia bis zum 31. Dezember 2025.
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Die EU verlängert die Aussetzung für bestimmte Waren aus Indien, Indonesien und Kenia bis zum 31. Dezember 2025.
Die Europäische Kommission ändert den Antidumpingzollsatz für einen Hersteller. Die Antidumping- sowie Antisubventionsmaßnahmen gelten seit Juni 2022.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Die Verhandlungen über ein gemeinsames Freihandelsabkommen schreiten voran: Mitte Juli fand die elfte Verhandlungsrunde statt.
Die USA haben in den Jahren 2022 und 2023 neue Rahmenvereinbarungen und Wirtschaftspartnerschaften mit asiatischen und lateinamerikanischen und Ländern geschlossen.
Die US-Zollbehörde hält Produkte, die im Verdacht stehen, in Zwangsarbeit hergestellt zu sein, an der Zollgrenze fest. Auch deutsche Unternehmen können davon betroffen sein.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Die Europäische Kommission verlängert sowohl die Antidumping- als auch die Antisubventionsmaßnahmen.
Indiens Zölle von bis zu 20 Prozent auf bestimmte Waren der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) verstoßen gegen die Regeln und Verpflichtungen der WTO.