Einseitige Zollpräferenzen der USA gegenüber Entwicklungsländern
Die USA haben den African Growth and Opportunity Act (AGOA) rückwirkend bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
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Die USA haben den African Growth and Opportunity Act (AGOA) rückwirkend bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Die Einfuhr in die USA erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, bei dem die genaue Abrechnung der Abgaben erst nach Abschluss der Liquidation (314 Tage) erfolgt.
Pflanzen und pflanzliche Produkte benötigen eine Einfuhrerklärung mit Angaben zum wissenschaftlichen Namen und Ursprungsland der Pflanzen oder verarbeiteten Pflanzen.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
Neben dem United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA) haben die USA mit zahlreichen Staaten bi- und multilaterale Freihandelsabkommen geschlossen.
Im Drawback-Verfahren erstattet die Zollbehörde anlässlich der Wiederausfuhr von Waren vorab gezahlte Einfuhrabgaben. Das Verfahren wurde im Frühjahr 2020 modernisiert.
In den USA gelten Einfuhrzölle, Antidumpingzölle und Zusatzzölle zum Schutz der nationalen Sicherheit und vor unlauteren Handelspraktiken.
Die Verkaufssteuer (Sales Tax) ist nicht einfuhrrelevant.
Die Zollbehörde und weitere Behörden sowie Zollagenten erheben für Ihre Dienstleistungen bei der Einfuhr Gebühren.
Elektrisch gesteuerte Geräte und Systeme benötigen eine Zulassung für den US-Markt.