Whistleblower-Gesetz in Polen: Neue Pflichten für Unternehmen
Das Gesetz setzt die europäische Whistleblowing-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1937) in nationales Recht um. Die Regelungen treten zum 25. September in Kraft.
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Das Gesetz setzt die europäische Whistleblowing-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1937) in nationales Recht um. Die Regelungen treten zum 25. September in Kraft.
Die neuen Regelungen sehen eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen vor, die anderen die Durchführung von Transaktionen über diese Plattformen ermöglichen.
Neun EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf ein freiwillig anwendbares, einheitliches und digitales Registrierungsformular für Entsendungen zwischen diesen Staaten (eDeclaration).
Nach langen Verhandlungen unterstützt eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung. Dieser hat nun das Europäische Parlament zugestimmt.
Seit Januar 2024 ist die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Data Act/Datenverordnung) in Kraft. Geltung entfaltet sie ab dem 12. September 2025.
Für öffentliche Aufträge gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Schwellenwerte. Die in den beiden Vorjahren geltenden Werte wurden leicht erhöht.
Die EU nimmt eine inflationsbedingte Bereinigung der Größenkriterien im Rahmen der Rechnungslegungsrichtlinie vor. Es ist die erste Anpassung seit 2013.
Der Datenverkehr zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist nun wieder über einen Angemessenheitsbeschluss abgesichert.
Mit der Ratifizierung durch Deutschland tritt das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht in Kraft. Dies ist auch der Start des neuen einheitlichen Patentsystems.
Noch bis zum 8. Dezember 2023 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung für Rechte des geistigen Eigentums erhalten.