Hinweisgeberschutzgesetze in Europa
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, Gesetze zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower), zu erlassen.
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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, Gesetze zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower), zu erlassen.
Das Gesetz setzt die europäische Whistleblowing-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1937) in nationales Recht um. Die Regelungen treten zum 25. September in Kraft.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen aufgrund der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) Gesetze über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit erlassen.
Die neuen Regelungen sehen eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen vor, die anderen die Durchführung von Transaktionen über diese Plattformen ermöglichen.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird auch in Deutschland mehr Pflichten und größere Haftungsrisiken für mehr Unternehmen schaffen.
Am 12. Juli wurde die Verordnung (EU) 2024/1689, besser bekannt als AI Act, im Amtsblatt veröffentlicht. Sie schafft neue Pflichten – nicht nur für die Hersteller von KI-Systemen.
Neun EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf ein freiwillig anwendbares, einheitliches und digitales Registrierungsformular für Entsendungen zwischen diesen Staaten (eDeclaration).
Nach langen Verhandlungen unterstützt eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung. Dieser hat nun das Europäische Parlament zugestimmt.
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
Seit Januar 2024 ist die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Data Act/Datenverordnung) in Kraft. Geltung entfaltet sie ab dem 12. September 2025.