Marktzugangsvoraussetzungen
Die Schweiz ist kein Mitgliedstaat der EU, profitiert aber in vieler Hinsicht vom europäischen Binnenmarkt.
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Die Schweiz ist kein Mitgliedstaat der EU, profitiert aber in vieler Hinsicht vom europäischen Binnenmarkt.
Voraussetzung für die Überführung in ein Zollverfahren ist eine regelkonforme Anmeldung. Die Schweiz stellt schrittweise auf das neue Warenverkehrssystem Passar um.
Zum 1. Januar 2024 hebt die Schweiz alle Industriezölle auf.
Für Einfuhren aus der EU gelten weniger strenge Vorschriften als für Importe aus anderen Drittländern.
Verbrauchsteuern werden auf Alkoholika, Tabakwaren, Kraftstoffe und Automobile erhoben. Daneben gibt es Lenkungsabgaben auf CO2 und flüchtige organische Verbindungen.
Zoll und Einfuhr kompakt - Schweiz gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Die Ursprungsregeln werden am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Ein alternativ anwendbares Regelwerk ergänzt die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen.
Der Handel zwischen der Europäischen Union und ihren Präferenzhandelspartnern steigt weiter an. Vorteile der Freihandelsabkommen werden sichtbarer.
Die Frist gilt bis 23. Dezember 2023.