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Zollmeldung EU Internationale Handelsabkommen

Konsultation - geografische Angaben aus der Schweiz

Die Frist gilt bis 23. Dezember 2023.

Von Stefanie Eich | Bonn

Die Europäische Kommission prüft, ob bestimmte geografische Angaben aus der Schweiz auch in der Europäischen Union geschützt werden sollen. Hintergrund ist das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, das eine solche Möglichkeit vorsieht.

Es besteht die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Einspruch einlegen können EU-Mitgliedstaaten und Drittländer sowie alle in einem Mitgliedstaat oder Drittland ansässigen oder niedergelassenen natürlichen oder juristischen Personen, die ein berechtigtes Interesse haben. Der Einspruch muss hinreichend begründet sein.

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung, also bis spätestens 23. Dezember 2023, bei der Europäischen Kommission eingehen.

Die Kontaktadresse der Kommission sowie die Liste, um welche geografischen Angaben es sich handelt, können der Bekanntmachung entnommen werden.

Quelle:
Bekanntmachung einer öffentlichen Konsultation - Namen aus der Schweiz, die in der Europäischen Union als geografische Angaben geschützt werden sollen; ABl. C vom 25. Oktober 2023 (C/2023/00546). 


 

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