Gewährleistungsrecht
Die Sachmängelgewährleistung bei Kaufverträgen erfasst nach Artikel 1424 des Zivilgesetzbuches Maltas (Civil Code / Kodiċi ċivili) verborgene Mängel (latent defects), die die Kaufsache untauglich für den bezweckten Gebrauch machen (unfit for the use for which it is intended). Sie tritt auch ein, wenn der verborgene Mangel den Wert der Sache so herabsetzt, dass der Käufer sie bei deren Kenntnis nicht oder nur zu einem geringeren Preis gekauft hätte (which diminish its value to such an extent that the...