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Datenschutz in der Europäischen Union: Nahendes Fristende

In drei Monaten endet die Frist zur Implementierung der neuen Standardvertragsklauseln: Ab dem 27. Dezember 2022 kann der Datenfluss nicht mehr auf die Altfassung gestützt werden.

Von Nadine Bauer | Bonn

Die Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses - SCC) sind insbesondere für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten von Bedeutung: Existiert kein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 Abs. 3 Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), so kann der Datentransfer über die Standardvertragsklauseln abgesichert werden. Denn werden diese in unveränderter Form verwendet, so sind die betreffenden Datenübermittlungen genehmigungsfrei. 

Die Europäische Kommission hatte die SCCs zum 27. Juni 2021 aufdatiert, seitdem läuft eine 18-monatige Übergangsphase. In diesem Zusammenhang sind daher zwei wichtige Fristen zu beachten:

  • Seit dem 27. September 2021 dürfen in neu abgeschlossenen Verträge nur noch die neuen SCCs Verwendung finden und
  • bis zum 27. Dezember 2022 müssen Bestandsverträge auf die neuen SCCs umgestellt werden.

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