Albanien passt sich dem europäischen Datenschutzrecht an
Die Datenübermittlung in EU- und EWR-Staaten ist ohne zusätzliche Garantien möglich.
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Die Datenübermittlung in EU- und EWR-Staaten ist ohne zusätzliche Garantien möglich.
Die von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge zur weitreichenden Vereinfachung und Reduzierung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten sind im Amtsblatt veröffentlicht.
Die seit 2016 bestehende Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung hat zu wenig Resonanz gefunden.
Ein Portal der Europäischen Union verschafft einen Überblick über die aktuelle Umsetzung des eInvoicing im Europäischen Wirtschaftsraum.
Im Oktober 2023 haben Japan und die Europäische Union (EU) Bestimmungen bezüglich des grenzüberschreitenden Datenverkehrs beschlossen. Das Protokoll trat am 1. Juli 2024 in Kraft.
Im November 2020 stimmte das Europäische Parlament dem Abkommen mit China zu, in der Folge nahm der Rat der Europäischen Union einen diesbezüglichen Beschluss an.
Die kürzlich verabschiedete Strafrechtsreform wurde nach wenigen Monaten korrigiert, um Verstöße gegen Normen der Europäischen Union (EU) zu vermeiden.
Neun EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf ein freiwillig anwendbares, einheitliches und digitales Registrierungsformular für Entsendungen zwischen diesen Staaten (eDeclaration).
Nach langen Verhandlungen unterstützt eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung. Dieser hat nun das Europäische Parlament zugestimmt.
Seit Januar 2024 ist die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Data Act/Datenverordnung) in Kraft. Geltung entfaltet sie ab dem 12. September 2025.