Vertragsrecht
Bei Verträgen zwischen maltesischen Dienstleistern und deutschen Dienstleistungsempfängern sind unter anderem folgende Punkte relevant, wenn das maltesische Recht gilt:
Nach Artikel 966 des Zivilgesetzbuches Maltas (Civil Code / Kodiċi ċivili) setzt die Wirksamkeit eines Vertrages grundsätzlich voraus, dass dessen Parteien geschäftsfähig sind. Jede Partei muss mit dem Vertragsinhalt einverstanden sein, sie darf beispielsweise nicht durch Täuschung (fraud) zum Vertragsschluss bewogen worden sein...