Russland setzt internationale Steuerabkommen aus
Per Erlass werden einige der Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland ausgesetzt. Eine doppelte Besteuerung von Einkommen findet jedoch nicht statt.
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Per Erlass werden einige der Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland ausgesetzt. Eine doppelte Besteuerung von Einkommen findet jedoch nicht statt.
Ministerium der Finanzen beschließt einen Gesetzentwurf zur Steuer auf Gewinnüberschüsse: Die einmalige Steuer muss bis zum 28. Januar 2024 gezahlt werden.
Das Gesetz bildet den Rechtsrahmen für die Kontrolle über die Tätigkeit von Unternehmen und Personen, die unter "ausländischem Einfluss" stehen.
Europäischer Rat nimmt Verstöße gegen Sanktionen in die Liste der "EU-Straftatbestände“ auf.
Im russischen Recht sind neue Vorschriften zu Sonderinvestitionsverträgen ("SPIK 2.0") zu beachten.
Der Schutz der Verbraucher wird mit einer Liste unzulässiger Vertragsklauseln gestärkt: Verstößt ein Unternehmen gegen die neue Regel droht Schadensersatz.
Ärztliche Untersuchungen für ausländische Fachkräfte sollen im Dreijahresrhythmus erfolgen.
Aufgrund einer neuen Verordnung des russischen Justizministeriums könnte ausländischen Anwälten in Russland die Zulassung verweigert werden.
Ausländisch kontrollierte Unternehmen in Russland werden zeitweise von der Haftung bei Nichtvorlage von Jahresabschlüssen befreit.
Neue Regelungen für die Einreise von hochqualifizierten ausländischen Arbeitskräften. Sie gelten ab dem 29. Dezember 2021.