Hinweisgeberschutzgesetze in Europa
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, Gesetze zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower), zu erlassen.
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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, Gesetze zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower), zu erlassen.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen aufgrund der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) Gesetze über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit erlassen.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird auch in Deutschland mehr Pflichten und größere Haftungsrisiken für mehr Unternehmen schaffen.
Am 12. Juli wurde die Verordnung (EU) 2024/1689, besser bekannt als AI Act, im Amtsblatt veröffentlicht. Sie schafft neue Pflichten – nicht nur für die Hersteller von KI-Systemen.
Nach langen Verhandlungen unterstützt eine Mehrheit der Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung. Dieser hat nun das Europäische Parlament zugestimmt.
Das belgische Parlament hat die Pflicht zur elektronischen Rechnung am 1. Januar 2026 eingeführt. Sie gilt allerdings nur für B2B-Rechnungen innerhalb Belgiens.
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
Seit Januar 2024 ist die EU-Verordnung für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Data Act/Datenverordnung) in Kraft. Geltung entfaltet sie ab dem 12. September 2025.
Für öffentliche Aufträge gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Schwellenwerte. Die in den beiden Vorjahren geltenden Werte wurden leicht erhöht.
Die EU nimmt eine inflationsbedingte Bereinigung der Größenkriterien im Rahmen der Rechnungslegungsrichtlinie vor. Es ist die erste Anpassung seit 2013.