United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA)
Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA bringt für die USA vorteilhaftere Ursprungsregeln, Verschärfungen im Bereich des Arbeitsrechts und einen besseren Schutz des geistigen Eigentums.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA bringt für die USA vorteilhaftere Ursprungsregeln, Verschärfungen im Bereich des Arbeitsrechts und einen besseren Schutz des geistigen Eigentums.
Neben dem United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA) haben die USA mit zahlreichen Staaten bi- und multilaterale Freihandelsabkommen geschlossen.
Für Einfuhren in die USA gelten aktuell Zusatzzölle in Höhe von zehn Prozent. Für einige Produkte gelten Ausnahmen.
Ab dem 4. März 2025 werden kanadische Waren mit Einfuhrzöllen von 25 bzw. 10 Prozent belastet. Es gelten Ausnahmen für Waren, die im Rahmen des USMCA eingeführt werden.
Ab dem 4. März 2025 wird ein Einfuhrzoll von 25 Prozent auf Importe aus Mexiko erhoben. Es gelten Ausnahmen für Waren, die im Rahmen des USMCA eingeführt werden.
Die Einfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten aus der chinesischen Region Xinjiang ist gesetzlich verboten. Dies kann auch Lieferungen deutscher Unternehmen treffen.
Bei Wareneinfuhren erhebt die Zollbehörde im Regelfall eine Zollabfertigungsgebühr.
Eine besondere Form des vorübergehenden Verbleibs ist der Veredelungsverkehr. Dieses Verfahren ermöglicht Unternehmen eine vorübergehende Einfuhr von Waren zur Bearbeitung.
Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft.
USA und Mexiko haben sich bei Einfuhren von Stahl und Aluminium aus Mexiko in die USA auf strenge Nachweispflichten geeinigt. Werden diese nicht erfüllt, drohen zusätzliche Zölle.