Verjährungsvorschriften im spanischen Zivilrecht
Wird ein Recht nicht innerhalb der vom Gesetz festgelegten Frist ausgeübt oder ein Anspruch nicht geltend gemacht, so unterliegt es bzw. er der Verjährung.
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Wird ein Recht nicht innerhalb der vom Gesetz festgelegten Frist ausgeübt oder ein Anspruch nicht geltend gemacht, so unterliegt es bzw. er der Verjährung.
Am 23. Februar 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 angenommen.
In Spanien gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022 ein neuer gesetzlicher Mindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional – SMI).
Noch bis zum 16. Dezember 2022 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung für Rechte des geistigen Eigentums erhalten.
Das Handelsvertreterrecht findet seine rechtliche Grundlage im spanischen Handelsvertretergesetz. Das Vertragshändlerrecht hingegen ist gesetzlich nicht geregelt.
Spanien bietet Unternehmen verschiedene Finanzhilfen und Anreize zur Förderung von Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum.
Die spanischen Vorschriften stehen im Einklang mit den Gesetzen der anderen EU-Mitgliedstaaten. Spanien hat die wichtigsten internationalen Verträge in diesem Bereich ratifiziert.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist für Spanien am 1. August 1991 und für Deutschland am 1. Januar 1991 in Kraft getreten.
Spanien ist eine parlamentarische Monarchie. Die spanische Rechtsordnung ist kontinentaleuropäisch geprägt und beruht in weiten Teilen auf geschriebenem Recht.
Die grundlegenden Regelungen des spanischen Gewährleistungsrechts finden sich in den Art. 1474 ff. Zivilgesetzbuch (Código Civil).