Pakistan: Vertriebsrecht
Rechtsgrundlage des pakistanischen Handelsvertreterrechts sind die Sec. 182 bis 238 des Contract Act von 1872.
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Rechtsgrundlage des pakistanischen Handelsvertreterrechts sind die Sec. 182 bis 238 des Contract Act von 1872.
Auch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen basieren auf den alten britisch-indischen Gesetzen, sind aber im Laufe der Zeit an die sich verändernden Bedingungen angepasst worden.
Das heutige Pakistan, offiziell die Islamische Republik Pakistan, ist der westliche Teil des im Jahr 1947 durch die Aufteilung Britisch-Indiens entstandenen Pakistans.
Spezielle Regelungen zur Produzentenhaftung bestehen in Pakistan nicht. Viele Provinzen haben jedoch ihre eigenen, regionalen Gesetze.
Einen Überblick über die Mitgliedschaft Pakistans in verschiedenen internationalen Abkommen finden Sie hier.
Leistungsstörungs- und Gewährleistungsrechte bestehen bei Vertragsbruch durch die andere Vertragspartei.
In Pakistan gibt es im Steuerrecht eine Reihe an verschiedenen Rechtsgrundlagen. Die wichtigste davon ist die Income Tax Ordinance von 2001.
Das pakistanische Gesellschaftsrecht kennt verschiedene Gesellschaftsformen, darunter beispielsweise die sogenannte Limited Liability Partnership.
Die Rechtsgrundlagen des Sicherungsrechts finden sich in Pakistan im Contract Act aus dem Jahr 1872 sowie im Sales of Goods Act von 1930.
Das Recht der Verträge regelt in Pakistan der Contract Act von 1872 (CA), der aus dem britischen Kolonialrecht stammt und den Pakistan bei seiner Unabhängigkeit übernommen hat.