Abgeschlossene Handelsabkommen und WTO-Mitgliedschaft
Auf Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens können Ursprungswaren zwischen Namibia und der EU präferenzbegünstigt gehandelt werden.
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Auf Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens können Ursprungswaren zwischen Namibia und der EU präferenzbegünstigt gehandelt werden.
(Stand: 01.08.2024) Nach jahrelangen Verhandlungen einigten sich mehr als 90 WTO-Mitglieder auf einen Text für ein gemeinsames Abkommen.
(Stand: Juli 2024) Das Abkommen und die fortlaufenden Gespräche streben einen besseren Marktzugang durch den Abbau von Handelshemmnissen und folglich gerechtere Agrarmärkte an.
(Stand: 17.06.2024) Das Trade Facilitation Agreement (TFA): Ein Abkommen zur Modernisierung, Vereinfachung und Harmonisierung des internationalen Handels.
Transparenz und Verwaltungsvereinfachung bei grenzüberschreitenden Investitionen stehen im Zentrum des zur MC13 vorgestellten WTO-Abkommens über Investitionserleichterungen.
(Stand: 08.03.2024) Durch einen multilateralen Rahmen für Investitionserleichterungen sollen Unternehmen leichter im Ausland expandieren können.
(Stand: 06.03.2024) Keine Einigung auf der MC13: Die Verhandlungen sollen nun in Genf fortgesetzt werden, damit das Abkommen möglichst zeitnah in Kraft treten kann.
Waren mit südafrikanischem Ursprung können bei der Einfuhr in einigen Drittländern von einseitigen Zollpräferenzen profitieren.
Das neue Developing Countries Trading Scheme (DCTS) trat am 19. Juni 2023 in Kraft und löste damit das UK Generalized Scheme of Preferences (UK-GSP) ab.
Die USA gewähren zahlreichen Ländern bzw. Länderbereichen einseitige nicht im Rahmen eines Abkommens festgelegte Zollpräferenzen.