Zollgutlagerung
Brasilianische Importeure und Exporteure können das Verfahren zur Lagerung von Waren mit bestimmten Steuervorteilen nutzen.
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Brasilianische Importeure und Exporteure können das Verfahren zur Lagerung von Waren mit bestimmten Steuervorteilen nutzen.
Brasilien ist Mitglied des Mercosur, mit dem die EU nach einem umfassenden Assoziierungsabkommen strebt. Diskussionen zu wenigen spezifischen Themen dauern an.
Neben dem Einfuhrverbot von gefährlichen Produkten sind auch andere Verbote aus Umweltschutzgründen zu beachten.
Brasilien wendet den im Mercosur-Abkommen vereinbarten gemeinsamen Außenzolltarif an. Zum Schutz inländischer Hersteller gelten für einige deutsche Produkte Antidumpingzölle.
Für den Marktzugang medizinischer, pharmazeutischer und kosmetischer Produkte sind komplexe Registrierungs- und Zertifizierungsvorschriften zu erfüllen.
Einfuhrlizenzen sind Voraussetzung für die Einfuhr vieler Waren. Neben automatischen und nicht automatischen Lizenzen gibt es in Brasilien eine besondere Lizenzmodalität.
Die vorübergehende Verwendung von Waren ist in Brasilien für begrenzte Zeiträume entweder bei vollständiger Aussetzung oder anteiliger Zahlung der Einfuhrabgaben möglich.
Beim Import werden neben dem Zoll mehrere Steuern und Abgaben erhoben. Eine ab dem Jahr 2026 geplante Steuerreform schafft diese teilweise ab, führt aber auch neue ein.
Beim Import einiger Produkte des brasilianischen Nahrungsmittelkorbes, wie etwa Kaffee, Fleisch und Mais, gilt ein Zollsatz von null Prozent.
Die WTO befindet sich derzeit in turbulenten Zeiten, sodass ein zukunftsfähiges Handelssystem unausweichlich scheint.