Mitglied der SACU und SADC
Südafrika ist Mitglied der Zollunion des südlichen Afrika (SACU) und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC).
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Südafrika ist Mitglied der Zollunion des südlichen Afrika (SACU) und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC).
Der Handel zwischen afrikanischen Ländern kommt langsam in Gang. Im Oktober begannen Unternehmen aus acht Pilotländern, Waren im Rahmen einer Guided Trade Initiative zu versenden.
Namibia ist Vertragsstaat verschiedener regionaler, überregionaler und bilateraler Abkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).
Unternehmen, die in Sonderwirtschaftszonen investieren, können von Zoll- und Steuervergünstigungen sowie einer vereinfachten Einfuhr von für die Zonen benötigten Waren profitieren.
Zu beachten sind Einfuhrverbote und Beschränkungen. Besondere Bestimmungen gelten für Agrarprodukte, Lebensmittel und Pharmazeutika.
Neben allgemeinen Vorgaben gelten für einige Produkte auch besondere Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.
Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung kann nur ein lizenzierter Zollagent abgeben.
Für den Vertrieb von Waren in Tansania sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Viele Produkte unterliegen einer verpflichtenden Konformitätsprüfung im Exportland.
Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet werden Einfuhrabgaben wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zollabfertigungsgebühren erhoben.
Tansania ist Mitglied der WTO und Vertragsstaat mehrerer regionaler und überregionaler Handelsabkommen wie EAC, SADC und AfCFTA.