EU will Sanktionen gegen Russland effektiver durchsetzen
Europäischer Rat nimmt Verstöße gegen Sanktionen in die Liste der "EU-Straftatbestände“ auf.
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Europäischer Rat nimmt Verstöße gegen Sanktionen in die Liste der "EU-Straftatbestände“ auf.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die öffentliche Einsichtnahme in die Register der wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate beneficial owner – UBO) für ungültig erklärt.
Die Geldwäscherichtlinie aus 2015 schafft ein "Register der wirtschaftlich Berechtigten". In einem Detail ist der luxemburgische Gesetzgeber dabei zu weit gegangen, sagt der EuGH.
Um Abhilfe in Sachen Inflation zu schaffen, senkt Luxemburg fast alle Mehrwertsteuersätze. Die Maßnahme ist auf das Jahr 2023 befristet.
Mit den neuen Vorschriften sollen die Lohnungleichheit verringert und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitenden in der EU verbessert werden.
Künftig soll es in Luxemburg keine so genannten "Zombie-Gesellschaften" mehr geben. Die neuen Regeln sind Auftakt der geplanten großen Reform des luxemburgischen Insolvenzrechts.
Jüngst, nämlich im Juli diesen Jahres, hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut mit dem in der Richtlinie 85/374/EWG enthaltenen Herstellerbegriff befasst.
BEFIT steht für „Business in Europe: Framework for Income Taxation“. Der Start einer öffentlichen Konsultation erfolgte am 13. Oktober 2022.
In drei Monaten endet die Frist zur Implementierung der neuen Standardvertragsklauseln: Ab dem 27. Dezember 2022 kann der Datenfluss nicht mehr auf die Altfassung gestützt werden.
Mit der Ratifizierung durch die Europäische Union (EU) und die Ukraine hat das Übereinkommen nun zwei Vertragsparteien und tritt in einem Jahr in Kraft.