Antidumping - Zitronensäure mit Ursprung in China und Malaysia
Die Europäische Kommission widerruft die Verpflichtungserklärungen. Einfuhren der betroffenen Unternehmen unterliegen somit den Antidumpingzöllen.
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Die Europäische Kommission widerruft die Verpflichtungserklärungen. Einfuhren der betroffenen Unternehmen unterliegen somit den Antidumpingzöllen.
Mit dem Vereinigten Königreich als zwölftes Mitglied macht der Handelsblock nun rund 15 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts aus.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Die Maßnahmen wurden zuletzt 2019 verlängert.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Sie gelten seit 2019 für Einfuhren aus Russland, Südkorea und Malaysia.
Die US-Zollbehörde hält Produkte, die im Verdacht stehen, in Zwangsarbeit hergestellt zu sein, an der Zollgrenze fest. Auch deutsche Unternehmen können davon betroffen sein.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Im März 2023 hatte sie die Maßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia ausgeweitet. Die Ausweitung bleibt erhalten.
Die EU-Kommission führt endgültige Antidumpingzölle nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung ein. Auch Einfuhren aus Malaysia sind betroffen.
Australien und Neuseeland haben das Freihandelsabkommen Regional Comprehensive Economic Partnership Agreement (RCEP) am 2. November 2021 ratifiziert. Damit sind die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens gemäß Art. 20.6 erfüllt, weil nun sechs der zehn ASEAN-Staaten und drei der übrigen Vertragspartner ratifiziert haben. RCEP kann zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Das Abkommen gilt zunächst nur für die Staaten, die es bereits ratifiziert haben. Das sind die ASEAN-Staaten...
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