Antisubvention – Biodiesel mit Ursprung in Indonesien
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an. Sie gelten seit Dezember 2019.
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Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an. Sie gelten seit Dezember 2019.
Die EU-Kommission teilt mit, dass Einfuhren von E-Autos zollamtlich erfasst werden. Das kann nach Abschluss des Antisubventionsverfahrens zu rückwirkenden Ausgleichszöllen führen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission widerruft die Verpflichtungserklärungen. Einfuhren der betroffenen Unternehmen unterliegen somit den Antidumpingzöllen.
Die WTO befindet sich derzeit in turbulenten Zeiten, sodass ein zukunftsfähiges Handelssystem unausweichlich scheint.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission gibt das Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.