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Indien und EU setzen auf Freihandel

Mit dem Freihandelsabkommen vertiefen beide Partner die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Für Indien ist das Abkommen ein wichtiger Baustein der wirtschaftlichen Liberalisierung.

Von Florian Wenke, Julia Merle, Andrea Mack | Mumbai, Bonn

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien wird nach seiner Unterzeichnung das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) positiv beeinflussen. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung von 2016 könnte das BIP der Bundesrepublik jährlich um 6,7 Milliarden Euro wachsen (auf Basis des BIP von 2025). Die EU kam 2020 zu dem Schluss, dass Deutschland mit Wohlfahrtsgewinnen von 2,2 Milliarden Euro rechnen kann. Das Kiel Institut für Weltwirtschaft prognostizierte 2026 jährliche Produktionssteigerungen für die EU in Höhe von 22 Milliarden Euro. 

Die Exporte aus der EU nach Indien werden laut den Kieler Experten um 65 Prozent zulegen, während die Importe aus Indien um 41 Prozent steigen. Die Ausfuhren wachsen stärker, weil Indien seine Zölle von einem höheren Level senkt.

  • Indien will seine Einbindung in internationale Lieferketten ausweiten. Handelsabkommen spielen dabei eine zentrale Rolle.

    Mithilfe der neuen Außenhandelsleitlinien von 2023 sollen der indische Waren- und der Dienstleistungsexport zusammengenommen von geschätzten 860 Milliarden US-Dollar (US$) im Finanzjahr 2025/2026 (1. April bis 31. März) auf 2 Billionen US$ im Jahr 2030 steigen. Zum Vergleich: Die Warenexporte Deutschlands hatten 2025 einen Wert von 1,6 Billionen US$. Gemessen an der Größe der indischen Volkswirtschaft ist die Einbindung in internationale Lieferketten bisher gering. Die Wirtschaft ist überwiegend binnenorientiert und hat sich erst seit den 2000er-Jahren stärker nach außen geöffnet. 

    Laut der Welthandelsorganisation lag Indien 2025 mit einem Anteil an den weltweiten Warenausfuhren von 1,7 Prozent auf Rang 19 der weltweit größten Exporteure. Bei den Importen lag das Land auf Rang 9 mit einem Anteil an den weltweiten Wareneinfuhren von 2,8 Prozent. Deutschland lag jeweils auf dem 3. Rang mit Anteilen von 6,7 Prozent bei den Exporten und 5,8 Prozent bei den Importen. Bei den Dienstleistungen spielt Indien seine komparativen Vorteile aus. Hier liegt das Land bei Service-Exporten auf Rang 8 (Anteil: 4,3 Prozent) und bei den Importen auf Rang 9 (3,2 Prozent). 

    Indien ist sehr an Handelsabkommen interessiert

    Die Regierung in New Delhi ergreift weitere Maßnahmen, um den Außenhandel zu stärken. Lange zeigte sich Indien in Bezug auf Handelsabkommen skeptisch. Seit einigen Jahren strebt Indien aber solche Vereinbarungen mit verschiedenen Partnern an. Im Jahr 2022 unterzeichnete das Land ein Freihandelsabkommen mit Australien. Auch mit den Vereinigten Arabischen Emiraten ging Indien ein entsprechendes Abkommen ein. Es folgten Abkommen unter anderem mit der Europäischen Freihandelsassoziation (European Free Trade Association; EFTA), dem Vereinigten Königreich und Mauritius

    Anfang 2026 gab es eine 1. Verhandlungsrunde zwischen Indien und Israel für ein Freihandelsabkommen. Auch mit Kanada wird derzeit an einem Abkommen gearbeitet. Diese Beispiele zeigen, dass Indien Interesse an regelbasiertem Handel hat und zunehmend bereit ist, den eigenen Markt durch Handelsabkommen zu öffnen. Der Abschluss der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit der EU war für Indien ein Baustein in einem größeren Projekt.

    Indiens Rolle in weltweiten Lieferketten wird neu verteilt

    Die zunehmenden Abschlüsse von Handelsabkommen markieren einen Paradigmenwechsel für die indische Wirtschaft. Jahrzehntelang war sie vor ausländischen Konkurrenzprodukten hinter (teils sehr hohen) Zollmauern geschützt. Der Binnenmarkt trieb die wirtschaftliche Entwicklung an und das sorgte dafür, dass Indien für internationale Krisen weniger anfällig war. Auf der anderen Seite war die Produktion im Land um ein Vielfaches teurer als im Ausland. 

    Die fallenden Zollschranken werden den Wettbewerb auf dem indischen Markt erhöhen. Das wird zum einem zu sinkenden Preisen für die Verbraucher führen. Gleichzeitig werden indische Hersteller durch Konkurrenzdruck zu besserer Qualität angetrieben, was wiederum indische Waren zukünftig auch auf den Weltmärkten konkurrenzfähiger machen wird.  

    Durch mehr Handelsabkommen verändert sich Indiens Rolle in den weltweiten Lieferketten. Das Land wird nicht mehr nur überwiegend Absatzmarkt und Standort für eine auf den lokalen Markt ausgerichtete Produktion sein, sondern an Bedeutung als weltweiter Produktionsstandort gewinnen. 

    Die indische Regierung hat Interesse an einer stärkeren Einbindung in internationale Lieferketten. Sie hat erkannt, dass in- und ausländische Unternehmen mit ihren Produkten den großen lokalen Markt bedienen wollen. Bevor Unternehmen jedoch in eine Fertigung vor Ort investieren, möchten viele von ihnen den Markt durch Exporte testen. 

    Zudem benötigen viele Waren Inputgüter aus verschiedenen Teilen der Welt, auf denen hohe Zölle lasten. Diese inverse Struktur sorgt dafür, dass Vor- und Zwischenerzeugnisse bisweilen einen höheren Zollsatz haben als die fertigen Produkte, für die sie benötigt werden. Das macht die Fertigung im Land mitunter unrentabel. Handelsabkommen können dies durch niedrigere Zollsätze ändern. Zudem ermöglichen sie einen besseren Marktzugang für indische Produkte im Ausland. 

    Zölle verteuern ausländische Produkte bisher deutlich

    Die Welthandelsorganisation gibt den durchschnittliche Zollsatz Indiens 2025 im Rahmen der Meistbegünstigungsklausel mit 15,8 Prozent an. In China lag der Vergleichswert bei 7,5 Prozent und in Vietnam bei 9,5 Prozent (für 2024). Zwischen Agrar- und Nicht-Agrargütern bestehen deutliche Unterschiede. Bezogen auf 2024 fiel für Agrargüter im Durchschnitt ein Zollsatz von 36,7 Prozent und für Nicht-Agrargüter von 13,0 Prozent an. 

    Das trifft auch deutsche Exporteure. Durch die Zölle werden ihre Produkte im preissensiblen indischen Markt teurer und machen sie weniger konkurrenzfähig. Mit dem Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU wird sich dies zukünftig ändern. Dabei ist hervorzuheben, dass Indien die Zölle von einem deutlich höheren Niveau senkt als die EU.

    Florian Wenke

    Von Florian Wenke | Mumbai

  • Die EU hat den Textentwurf des Freihandelsabkommens mit Indien veröffentlicht. Zollabbaupläne und produktspezifische Ursprungsregeln stehen noch aus. (Stand: 15.05.2026)

    Die Europäische Union und Indien haben sich am 27. Januar 2026 nach fast zwei Jahrzehnten Verhandlungen auf ein umfangreiches Freihandelsabkommen geeinigt. Ende Februar veröffentlichte die EU einen vorläufigen Vertragstext. Die detaillierten Zollabbaupläne und produktspezifische Ursprungsregeln stehen allerdings noch aus. Die ausgehandelten Texte werden derzeit juristisch geprüft ("legal scrubbing"). Dabei sind noch Anpassungen möglich. Rechtlich verbindlich wird der Text des Abkommens erst nach der Unterzeichnung.

    Bedeutung und Inhalte des Abkommens

    Die Europäische Kommission bezeichnet das neue Abkommen als wegweisend. Angesichts geopolitischer Spannungen und wirtschaftlicher Herausforderungen soll es einen gemeinsamen Markt mit rund 2 Milliarden Menschen schaffen auf der Grundlage eines regelbasierten Handels. Der Waren- und Dienstleistungshandel zwischen der EU und Indien beläuft sich bereits auf mehr als 180 Milliarden Euro pro Jahr. Die EU erwartet, dass sich ihre Warenexporte nach Indien bis 2032 verdoppeln, da die Zölle auf mehr als 95 Prozent der Exportgüter abgeschafft oder gesenkt werden.

    Neben einem verbesserten Marktzugang für Waren umfasst das Abkommen auch Erleichterungen im Dienstleistungsbereich. Weitere Regelungen betreffen den digitalen Handel, den Schutz geistigen Eigentums, fairen Wettbewerb, Streitbeilegung, kleine und mittlere Unternehmen sowie die nachhaltige Entwicklung.

    Weitgehender Abbau von Zöllen

    Indien gewährt der EU im Rahmen des Abkommens umfangreichere Zollsenkungen als anderen Handelspartnern. Nach Angaben der Europäischen Kommission sollen Zölle auf 96,6 Prozent der EU-Warenexporte reduziert oder vollständig abgeschafft werden:

    • Zölle auf Kraftfahrzeuge sinken schrittweise von bisher 110 auf bis zu 10 Prozent für ein Kontingent von voraussichtlich 250.000 Fahrzeugen pro Jahr. Zölle auf Fahrzeugteile entfallen nach fünf bis zehn Jahren vollständig.
    • Weitere EU-Industriesektoren, darunter Maschinenbau (bisher bis zu 44 Prozent), Chemie (bis zu 22 Prozent) und Arzneimittel (bis zu 11 Prozent) können von deutlichen Zollsenkungen profitieren. Bei optischen, medizinischen und chirurgischen Geräten sollen die Zölle für 90 Prozent der Produkte von bis zu 27,5 Prozent auf null gesenkt werden.
    • Für Agrar- und Lebensmittelprodukte, wie zum Beispiel alkoholische Getränke (bisher bis zu 150 Prozent), pflanzliche Öle (bis zu 45 Prozent) sowie Brot und Süßwaren (bis zu 50 Prozent) ist eine erhebliche Senkung der hohen Zölle vorgesehen. Für Äpfel, Birnen, Pfirsiche und Kiwis werden Zollermäßigungen innerhalb bestimmter Kontingente gelten.  

    Sensible Bereiche der europäischen Landwirtschaft bleiben geschützt. Produkte wie Rindfleisch, Geflügel, Zucker und Reis sind von der Liberalisierung ausgenommen. Zudem müssen indische Agrarimporte weiterhin die EU-Standards für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erfüllen. 

    Ursprungsregeln und Präferenznachweise

    Zollvergünstigungen gelten nur für Ursprungserzeugnisse der beiden Vertragsparteien. Dies sind Waren, die in der EU oder in Indien:

    • vollständig gewonnen oder hergestellt wurden, oder
    • unter Verwendung von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft hergestellt wurden, sofern sie die Bedingungen in Kapitel 3 erfüllen.

    Die produktspezifischenUrsprungsregeln werden in Anhang II des Abkommens festgelegt, sind aber noch nicht veröffentlicht.

    Als Präferenznachweis dient eine Ursprungserklärung des Exporteurs ("statement on origin") im Rahmen der Selbstzertifizierung. Alternativ ist die sogenannte "importer’s knowledge" vorgesehen. Dabei bestätigt der Importeur, dass die Ware die Voraussetzungen für den präferenziellen Ursprung erfüllt.

    Nächste Schritte bis zum Inkrafttreten

    Der Entwurfstext wird derzeit in alle Amtssprachen der EU übersetzt und rechtlich überarbeitet. Anschließend legt die Europäische Kommission dem Rat der EU den Vorschlag zur Unterzeichnung vor. Nach der Zustimmung des Rates können die EU und Indien das Abkommen unterzeichnen. Damit es in Kraft tritt, müssen das Europäische Parlament zustimmen sowie die EU und Indien es ratifizieren. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Aktuell wird mit einem Inkrafttreten ab 2027 gerechnet.

    Quellen und weitere Informationen:

    Von Andrea Mack | Bonn

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  • Für deutsche Exporteure von Maschinen und Anlagen zählt Indien zu den Hoffnungsträgern. Der bilaterale Handel mit Deutschland erreichte 2025 einen neuen Rekord.

    Laut Statistischem Bundesamt erreichte der bilaterale Warenhandel zwischen der Bundesrepublik und Indien 2025 einen neuen Höchststand. Insgesamt wurden Waren im Wert von 35,4 Milliarden US-Dollar (US$) gehandelt. Das Handelsvolumen legte im Vergleich zum Vorjahr um 6 Prozent zu. Zum Vergleich: Der gesamte deutsche Außenhandel wuchs um rund 7 Prozent und damit ähnlich stark wie der bilaterale Warenhandel mit China. 

    Indien gewinnt als wirtschaftlicher Partner für die Bundesrepublik an Bedeutung: In der Rangfolge der wichtigsten Handelspartner Deutschlands hatte der Subkontinent 2025 als Absatzmarkt Rang 21 (Vorjahr Rang 22) inne. Als Bezugsmarkt lag Indien auf Rang 22 (Vorjahr Rang 24).

    Deutschland erwirtschaftete erneut einen Handelsbilanzüberschuss von rund 1,5 Milliarden US$, etwas weniger als die Hälfte des Vorjahreswerts. Dies lag vor allem an der deutlichen Zunahme der Importe aus Indien und einem nur geringen Wachstum der Exporte nach Indien.

    Deutsche Exporte nach Indien wachsen in wichtigen Branchen

    Deutsche Unternehmen exportierten 2025 Waren im Wert von 18,4 Milliarden US$ nach Indien, 0,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Die wichtigsten Exportgüter laut Internationalem Warenverzeichnis für den Außenhandel waren mit einem Gesamtwert von über 5 Milliarden US$ wieder Maschinen. Zu den wertmäßig wichtigsten Maschinenexporten gehörten beispielsweise Pumpen und Kompressoren mit 638 Millionen US$ oder auch Armaturen und Apparate für Rohrleitungen sowie Dampfkessel mit 343 Millionen US$. Damit ist Indien einer der Lichtblicke für deutsche Maschinen- und Anlagenexporteure in einem Jahr, in dem die Gesamtausfuhren der Branche rückläufig waren.

    Maschinen machen über ein Viertel am deutschen Gesamtexport nach Indien ausWichtigste deutsche Exporte nach Indien; In Mio. US$; Veränderung und Anteile in Prozent
    Warengruppe (SITC-Kennung)

    2025

    Veränderung 2025/2024

    Anteil am Gesamtexport 2025

    Gesamt (0 bis 9)

    18.413,6

    0,6

    100

    Maschinen (71 bis 74)

    5.235,1

    5,2

    28,4

    Chemische Erzeugnisse (5)

    2.946,7

    1,7

    16,0

    Flugzeuge und -teile (792)

    2.315,6

    -17,1

    12,6

    Elektrotechnik (77 minus 776)

    1.826,8

    9,4

    9,9

    Mess-, Prüf- und Regeltechnik (87)

    1.486,3

    12,1

    8,1

    Straßenfahrzeuge (78)

    668,7

    -22,3

    3,6

    Sonstige Metallwaren (69, vor allem sonstige Waren aus unedlen Metallen (699) und Hand- und Maschinenwerkzeuge (695))

    564,0

    6,3

    3,1

    Elektronik (75, 76, 776)

    550,8

    11,0

    3,0

    Erze und Metallabfälle (28, vor allem sonstige Abfälle und Schrott von unedlen Nicht-Eisen-Metallen (288))

    537,8

    9,1

    2,9

    Werte vorläufig und Abweichungen durch Rundungen möglich. Quelle: Destatis 2026

    Die Bundesrepublik exportierte 2025 chemische Erzeugnisse im Umfang von 2,9 Milliarden US$ nach Indien. Neben der Ausfuhr von Industriechemikalien legte der Export von Arzneimitteln besonders kräftig zu. Diese Nachfrage ist ein Indikator für eine robuste indische Konjunktur. Teile der deutschen Chemikalien werden in Indien weiterverarbeitet und kommen dann etwa als Kunststoffe in der wachsenden Kfz-Branche zum Einsatz. Zudem löst ein steigendes Gesundheitsbewusstsein und wachsende Zahlungsbereitschaft für Behandlungen in Indien den Bedarf an höherwertigen Arzneimitteln aus.    

    Das Wachstum im indischen Luftverkehr sorgt weiterhin für eine hohe Nachfrage nach Flugzeugen. Lieferungen nach Indien gingen 2025 allerdings um 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurück, was unter anderem an Lieferkettenproblemen bei Airbus lag. Zudem befindet sich Air India nach der Privatisierung weiterhin in der Restrukturierung und nahm laut Branchenmeldungen 2025 keine neuen Maschinen von Airbus ab. Trotz des Rückgangs 2025 wird diese Produktkategorie laut Experten bis mindestens 2030 von Bedeutung bleiben. Branchenmeldungen zufolge steht bei der Fluggesellschaft IndiGo die Lieferung von über 900 Airbus-Flugzeugen aus, bei Air India sind es rund 340 Flugzeuge.     

    Der Internationale Währungsfonds geht von einer Zunahme der indischen Wirtschaftsleistung von 6,5 Prozent im Finanzjahr 2026/2027 (1. April bis 31. März) aus. Entsprechend positiv dürften sich die deutschen Exporte auf den Subkontinent entwickeln. Vor allem Investitionsgüter wie Maschinen werden voraussichtlich weiter gefragt sein. Laut VDMA bildeten Indien mit einem Exportwachstum von 8,5 Prozent für Maschinen und Anlagen im 1. Quartal 2026 einen der Lichtblicke für die Branche. Der Wert zeugt von anhaltender Exportdynamik in diesem Bereich. In einer Umfrage unter den Auslandsgesellschaften von VDMA-Mitgliedsunternehmen zeigte sich zudem, dass die Firmen in Indien am häufigsten von guter Auftragslage berichten. Der Markt wird daher immer wichtiger für die exportorientierten deutschen Maschinen- und Anlagenbauer.

    Deutsche Importe aus Indien werden wichtiger 

    Der Gesamtwert der deutschen Importe aus Indien lag 2025 bei fast 17 Milliarden US$ und so 12,5 Prozent höher als ein Jahr davor.

    Deutschland importiert immer mehr aus IndienWichtigste deutsche Importe aus Indien; In Mio. US$; Veränderung und Anteile in Prozent
    Warengruppe (SITC-Kennung)

    2025

    Veränderung 2025/2024

    Anteil am Gesamtimport 2025

    Gesamt (0 bis 9)

    16.951,4

    12,5

    100

    Chemische Erzeugnisse (5)

    3.383,2

    9,5

    20,0

    Maschinen (71 bis 74)

    2.261,4

    23,9

    13,3

    Bekleidung (84)

    2.001,2

    19,7

    11,8

    Nahrungsmittel (0)

    1.034,3

    21,3

    6,1

    Elektronik (75, 76, 776)

    925,3

    -13,6

    5,5

      Geräte für die Nachrichtentechnik, Zubehör für den Abschnitt 76 (764, vor allem Smartphones)

    892,2

    -14,6

    5,3

    Elektrotechnik (77 minus 776)

    875,7

    15,4

    5,2

    Textilien (65)

    630,2

    12,1

    3,7

    Schuhe (85)

    591,1

    6,6

    3,5

    Werte vorläufig und Abweichungen durch Rundungen möglich.Quelle: Destatis 2026

    Traditionell wichtige Importwaren wie Pharmaka und Chemie wurden deutlich mehr gekauft. Produkte aus dem indischen Maschinenbau fanden ebenfalls stärkeren Absatz in Deutschland. Auch die Einfuhr petrochemischer Produkte (hauptsächlich raffinierte Treibstoffe) nahm zu, von rund 283 Millionen US$ im Jahr 2024 auf knapp über 498 Millionen US$ im Jahr 2025. Obwohl die Elektronikfertigung zu den indischen Wachstumsbranchen gehört, führte Deutschland 2025 weniger Elektronik aus Indien ein. Trotzdem bleibt das Land ein wichtiger Lieferant, vor allem für Smartphones.  

    Der Blick auf die Importe aus Indien zeigt, dass das Land ein zunehmend wichtiger Beschaffungsmarkt wird etwa im Bereich der Metallwaren. Während die Suche nach geeigneten Sourcing-Partnern für deutsche Unternehmen aufgrund der Kleinteiligkeit der indischen Wirtschaft weiterhin nicht einfach ist, gibt es immer mehr indische Firmen, die Exportqualität produzieren. 

    Zudem wächst Indiens Rolle als Bezugsort von Nahrungsmitteln. Die Einfuhren stiegen über 1 Milliarde US$. Dabei nahm unter anderem der Import von Gemüse und Früchten, aber auch von Meeresfrüchten, Reis und Kaffee zu (Plus 44,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

    Verhandlungen über EU-Indien-Freihandelsabkommen erfolgreich

    Im Januar 2026 einigten sich die EU und Indien auf den Abschluss der – mit Unterbrechung – seit 2007 laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen. Während der Text des Abkommens mittlerweile veröffentlicht ist, stehen Details zu konkreten Zollsenkungen noch aus. Sicher ist, dass Indien seine Zölle deutlich senken wird. Die EU-Kommission meldet zum Beispiel, dass die indischen Einfuhrzölle für Maschinen von in der Spitze 44 Prozent auf 0 Prozent für nahezu alle Maschinen sinken werden. 

    Indien gehört zu den wachstumsstärksten und strategisch wichtigsten Märkten unserer Industrie [...]. Der Abbau der im Schnitt 7,5 Prozent hohen Zölle sowie technischer Handelshemmnisse gibt europäischen Herstellern dringend notwendigen Schub im Wettbewerb.

    Thilo Brodtmann Hauptgeschäftsführer des VDMA

    Das macht deutsche Exporte für preissensible indische Konsumenten deutlich wettbewerbsfähiger. Beobachtern zufolge wird das Abkommen Ende 2026 oder Anfang 2027 in Kraft treten. 

    Florian Wenke

    Von Florian Wenke | Mumbai

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  • Trotz weiterhin teils hoher Schutzzölle verbessert das Freihandelsabkommen den Marktzugang für zahlreiche Lebensmittel und Getränke aus der EU.

    Indiens Landwirtschaft beschäftigt mehr als 40 Prozent der Arbeitskräfte im Land. Auch die Nahrungsmittelverarbeitung ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Darüber hinaus hat die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln für die indische Regierung hohe Priorität. Deshalb genießen landwirtschaftliche Erzeugnisse und Nahrungsmittel hohen Zollschutz. Bei Verhandlungen über Handelsabkommen sind diese Bereiche oft rote Linien für New Delhi. Die im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien vereinbarten Zollsenkungen für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse fallen daher geringer aus als in anderen Bereichen. Trotzdem sind sie ein Signal der wirtschaftlichen Öffnung Indiens auch in diesem Sektor. 

    Laut Welthandelsorganisation lag 2025 der durchschnittliche Zollsatz für die Einfuhr von Agrargütern nach Indien bei 36,4 Prozent. Für nicht-Agrargüter waren es lediglich 12,8 Prozent. In der Spitze werden derzeit auf Lebensmittel sogar Zölle in Höhe von dreistelligen Prozentwerten erhoben.

    Während im Freihandelsabkommen die Zölle auf unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse weitgehend bestehen bleiben, werden die Abgaben im Bereich verarbeiteter Lebensmittel sinken. Nach Angaben der EU-Kommission erhebt Indien auf verarbeitete Lebensmittel wie Brot, Kekse, Nudeln und Schokolade von Indien derzeit Spitzenzölle von bis zu 50 Prozent. Mit dem Freihandelsabkommen sollen die Zölle auf 0 Prozent sinken.

    Für viele Lebensmittel werden Zölle abgebautAuswahl; Zollsätze in Prozent
    Produkt

    alter Zollsatz

    neuer Zollsatz

    Premiumweine

    150

    20

    Weine im mittleren Preissegment

    150

    30

    Spirituosen

    bis zu 150

    40

    Bier

    110

    40

    Würste und Fleischzubereitungen

    bis zu 110

    50

    Fruchtsaft

    bis zu 55

    0

    Alkoholfreies Bier

    bis zu 55

    0

    Brot, Kekse, Nudeln, Schokolade

    bis zu 50

    0

    Quelle: EU-Kommission 2026

    Exportchancen für Lebensmittel nach Indien steigen

    Viele dieser Produkte erhalten durch das Freihandelsabkommen erstmals realistische Absatzchancen in der indischen Mittelschicht. Zwar bleiben die Preisaufschläge durch die verbleibenden Zölle signifikant, allerdings gelten Waren "Made in Germany" in Indien als hochwertig. Dadurch werden höhere Preise von Teilen der indischen Konsumenten akzeptiert.

    Exportorientierte Unternehmen sollten sich frühzeitig mit dem Vertrieb von Lebensmitteln befassen, um beim Inkrafttreten des Abkommens handlungsbereit zu sein. Der informelle Einzelhandel spielt eine große Rolle beim Verkauf von Lebensmitteln. Auch der wachsende Onlinehandel bietet gute Absatzmöglichkeiten. 

    Beim Verkauf alkoholischer Getränke ist die je nach Bundesstaat unterschiedliche Regulierung zu beachten. Trotz dieser weiterhin bestehenden Herausforderungen bietet das Abkommen neue Exportchancen für die Lebensmittelbranche.   

    Indien bietet als bevölkerungsreiches Land mit rasch wachsender Mittelschicht eine große, bislang nicht erschlossene Zielgruppe für europäische Weinexporte. In einer Zeit, in der die Weinbranche zunehmend geopolitischen Handelsspannungen und Störungen in traditionellen Exportmärkten ausgesetzt ist, stellt Indien eine strategische Alternative dar, die einen bedeutenden Beitrag zur Diversifizierung, Widerstandsfähigkeit und langfristigen Nachhaltigkeit der EU-Weinexporte leisten kann.

    Gerhard Brauer Vorsitzender des Verbands Deutscher Weinexporteure (VDW)

    Verhandlungen über Herkunftsbezeichnungen dauern an

    Während die EU und Indien sich über das Freihandelsabkommen einigen konnten, befinden sich andere relevante Themen weiter in Verhandlungen. Dazu gehört ein Abkommen zu geschützten geografischen Herkunftsbezeichnungen (Geographic Indications; GI). Diese sind für Nahrungsmittel besonders relevant. Die GI stellen sicher, dass nur Erzeugnisse aus einer bestimmten Region oder Produkte, die mit einem besonderen traditionellen Verfahren hergestellt werden, auch eine spezielle Bezeichnung tragen dürfen. Bekannte Beispiele sind Feta, Parmaschinken, Thüringer Bratwurst oder Allgäuer Bergkäse. 

    Die EU und Indien müssen sich nun darauf verständigen, die von der jeweils anderen Seite vorgeschlagenen Bezeichnungen anzuerkennen. Die Chancen stehen gut, dass diese Verhandlungen bis 2029 abgeschlossen werden. Die aktuelle Legislaturperiode von sowohl der Europäischen Kommission als auch von der indischen Regierung läuft von 2024 bis 2029. Dass die Verhandlungspartner sich teilweise schon seit Jahren kennen, schafft Vertrauen.

    Florian Wenke

    Von Florian Wenke | Mumbai

  • Das EU-Indien-Abkommen eröffnet der Chemieindustrie neue Chancen. Fehlende Kapazitäten bei Spezialchemikalien erhöhen die Nachfrage nach Importen aus Deutschland.

    Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien wird zu sinkenden indischen Einfuhrzöllen für Chemikalien führen. Laut der EU-Kommission erhebt Indien derzeit Zölle von bis zu 22 Prozent auf chemische Erzeugnisse. Zumeist sollen die Zölle mit Inkrafttreten des Abkommens auf 0 Prozent sinken. 

    Chemiebranche zählt zu den großen Profiteuren von Freihandel

    Aus Sicht von Volkswirten wird die europäische Chemieindustrie stark vom Freihandelsabkommen profitieren. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft geht davon aus, dass die EU ihre Chemieexporte nach Indien durch das Abkommen langfristig um 11,9 Milliarden US-Dollar (US$) erhöhen kann. Damit würden sich die Ausfuhren mehr als verdoppeln: Im Jahr 2025 meldete UN Comtrade für die EU Chemieausfuhren nach Indien im Wert von 9,1 Milliarden US$. 

    Deutschland verfügt über eine starke Chemieindustrie und wird einen deutlichen Vorteil aus dem Handelsabkommen ziehen. Bereits 2016 prognostizierte das Institut für Wirtschaftsforschung, dass die jährliche Wertschöpfung im Bereich Chemische Industrie, Gummi und Plastik infolge eines Abkommens um 627 Millionen US$ steigen könnte. 

    Die Exportchancen liegen vor allem in den Bereichen, in denen Indiens Chemiebranche bisher nur über unzureichende Kapazitäten verfügt. Dazu zählen etwa chemische Erzeugnisse, die für die Industrieproduktion verwendet werden. Indien baut zudem derzeit seine Halbleiterbranche auf. Für die Fertigung von Halbleitern und Chips benötigt Indien beispielsweise Spezialchemikalien aus dem Ausland.

    Branchenvertreter begrüßen das Abkommen

    Der Abschluss der Verhandlungen wird von Branchenvertretern begrüßt. Die Unternehmen erhoffen sich, stärker an der Wachstumsdynamik Indiens teilhaben zu können. Das Land ist kein unbekanntes Terrain für Unternehmen aus der Bundesrepublik: Beispielsweise der Branchenriese BASF ist bereits seit Jahrzehnten in Indien mit mehreren Produktionsstandorten und Niederlassungen vertreten. 

    Das Freihandelsabkommen mit Indien ist ein Meilenstein für Europas Industrie und resilientere Lieferketten. Für die Chemie- und Pharmabranche wird damit der Zugang zu einem der zentralen Wachstumsmärkte der kommenden Jahrzehnte strategisch gestärkt.

    Wolfgang Große Entrup Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI)

    Florian Wenke

    Von Florian Wenke | Mumbai

  • Deutliche Zollsenkungen verhelfen der Automobilbranche zu einem besseren Marktzugang. Das stärkt die Position von Herstellern und Zulieferern in einem dynamischen Wachstumsmarkt.

    Die Automobilbranche ist mit Blick auf Wertschöpfung und formale Beschäftigung einer der wichtigsten Teilsektoren der indischen Wirtschaft. Bislang wurde sie durch hohe Zölle geschützt. In der Spitze werden bei der Einfuhr von Pkw Zölle in Höhe von 110 Prozent fällig. 

    Diese werden im Rahmen des EU-Indien-Freihandelsabkommens schrittweise auf 10 Prozent gesenkt. Allerdings gelten die niedrigeren Zölle nur bis zu einer Quote von 250.000 Fahrzeugen pro Jahr und für Fahrzeuge mit einem Wert von über 15.000 Euro (circa 17.000 US-Dollar (US$)). 

    Zölle auf Kfz werden drastisch gesenkt – mit Einschränkungen

    Derzeit ist noch unklar, wie die Zollsenkungsschritte aussehen werden. Lokale Quellen spekulieren wiederholt, dass der Zollsatz zunächst um etwa 40 Prozent sinkt. Anschließend soll er in mehreren kleineren Schritten bis auf 10 Prozent sinken. 

    Offen ist auch, ob die Quote von jährlich 250.000 Fahrzeugen sofort nach Inkrafttreten des Abkommens gilt oder schrittweise erreicht wird. Klarheit wird nach Bekanntgabe der offiziellen Zolltarifinformationen herrschen. 

    Auch Fahrzeugteile werden geringer bezollt

    Bekannt ist jedoch, dass neben Fahrzeugen auch Fahrzeugteile von Zollsenkungen profitieren werden. Dem Fachverband European Association of Automotive Suppliers zufolge fallen für Kfz-Teile aus der EU bei der Einfuhr nach Indien Zölle zwischen 15 und 28 Prozent an. 

    Nach Inkrafttreten des Abkommens sollen die Zölle für diese Waren über 5 Jahre hinweg schrittweise sinken und nach 10 Jahren für nahezu alle Teile 0 Prozent erreichen. 

    Deutsche Kfz-Industrie kann auf positive Auswirkungen hoffen

    Deutsche Automobilbauer werden vom Abkommen profitieren. Nahezu alle Fahrzeuge aus der Bundesrepublik liegen oberhalb der Preisgrenze und können künftig deutlich günstiger nach Indien eingeführt werden. 

    Deutsche Fahrzeuge gehören auch weiterhin zur Premiumkategorie in Indien. Durch den Wegfall der Zölle werden sie aber für größere Käuferschichten erschwinglich, darunter Teile der oberen Mittelschicht. 

    Auch für Automobilzulieferer ergeben sich Chancen. Durch sinkende Zölle werden Kfz-Teile aus der EU in Indien günstiger, was auch die entsprechenden Waren aus Deutschland wettbewerbsfähiger macht. Dadurch verbessern sich die Chancen für Branchenunternehmen, Zugang zu den Lieferketten der in Indien tätigen Kfz-Hersteller (Original Equipment Manufacturer; OEM) zu erhalten. 

    Das ifo-Institut errechnete in einer Studie aus dem Jahr 2016 einen Wertschöpfungszuwachs im Kfz-Bereich für die EU (damals noch EU 28 mit Großbritannien) in Höhe von 3,1 Milliarden US$. Nur für die deutsche Kfz-Branche kamen die Forscher auf einen Gewinn von fast 1,6 Milliarden US$. Die Studie verdeutlicht trotz ihres Alters, dass die Branche zu den großen Profiteuren des Abkommens gehören wird. 

    Die Branche begrüßt das Abkommen

    Für deutsche Branchenunternehmen gewinnt Indien an Bedeutung, sowohl bei der Zulieferung für lokal tätige Hersteller als auch als Absatzmarkt von Fahrzeugen.

    Nach Angaben der Händlervereinigung Federation of Automobile Dealers Associations of India verkauften die indischen Automobilhändler im Finanzjahr 2025/2026 (1. April bis 31. März) knapp mehr als 4,7 Millionen Pkw. Das war ein Zuwachs von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum und spiegelt die wachsende Pkw-Nachfrage wider. Zu den verkauften Fahrzeugen gehören auch Automobile deutscher Hersteller.

    Indien ist für die deutsche Automobilindustrie ein zentraler Partner, ein wichtiger Produktionsstandort und wichtiger Zukunftsmarkt. Der bereits drittgrößte Pkw-Einzelmarkt der Welt bietet enormes Potenzial. Mit dem Abkommen werden hohe Einfuhrzölle wenigstens teilweise abgebaut. Ein an der wirtschaftlichen Entwicklung Indiens orientierter Zollabbau stärkt nicht nur den bilateralen Handel, sondern macht auch gegenseitige Investitionen deutlich attraktiver. 

    Hildegard Müller Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA)

    Mit Indiens wirtschaftlicher Entwicklung nimmt auch das Bedürfnis an Individualmobilität zu. Daher ist auch in den kommenden Jahren mit einem steigenden Automobilabsatz zu rechnen.

    Experten betonen regelmäßig das Wachstumspotenzial im Hinblick auf die Verbreitung von Pkw. Indien ist mittlerweile der drittgrößte Einzelmarkt für Pkw weltweit. Die Pkw-Dichte innerhalb der Bevölkerung ist jedoch gering. Der Verband der Automobilindustrie geht zum Beispiel davon aus, dass in Indien lediglich etwa 34 Autos auf 1.000 Einwohner kommen. Zum Vergleich: In China sind es circa 137, in der EU leicht über 585 und in den Vereinigten Staaten von Amerika fast 878. 

    Florian Wenke

    Von Florian Wenke | Mumbai

  • Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien soll Zölle auf Maschinen abbauen. Deutsche Hersteller könnten von besseren Marktchancen profitieren.

    Laut EU-Angaben wird das Freihandelsabkommen die indischen Zölle für Maschinen und Anlagen deutlich senken. Derzeit werden bei der Einfuhr dieser Waren Zölle von bis zu 44 Prozent erhoben, wobei die Zollbelastung in den meisten Fällen bei 7,5 oder 10 Prozent liegt. Im preissensitiven indischen Markt stellt dies einen signifikanten Wettbewerbsnachteil gegenüber lokalen Konkurrenten dar. Auch Waren aus China sind überwiegend günstiger, aufgrund geringerer Grundpreise. 

    Durch das Abkommen werden die Zölle für nahezu alle Maschinen und Anlagen auf 0 Prozent sinken. Die Zollsenkungen erfolgen schrittweise, meist über die kommenden 5 bis 7 Jahre. Der Zollabbau wird nach 10 Jahren komplett abgeschlossen sein. 

    Studien erwarten positive Auswirkungen auf Maschinen- und Anlagenbau

    Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel berechnete in einer Studie aus dem Jahr 2026, dass sich die europäischen Ausfuhren von Maschinen nach Indien durch die Zollsenkungen langfristig um 6,2 Milliarden US-Dollar (US$) erhöhen werden. Im Jahr 2024 lagen die europäischen Branchenexporte bei 16,3 Milliarden US$. Deutschland als größtes EU-Land und mit seinem starken Maschinen- und Anlagenbau wird von dieser Entwicklung besonders profitieren. 

    Eine Studie des ifo-Instituts aus dem Jahr 2016 kam zu dem Schluss, dass die Wertschöpfung im deutschen Maschinen- und Anlagenbau durch das Freihandelsabkommen um rund 1,5 Milliarden US$ steigt. Obwohl die Studie älter ist, verdeutlicht sie, dass die Branche zu den großen Profiteuren des Abkommens gehören wird. 

    Deutsche Maschinenbauer freuen sich über das Abkommen

    Für deutsche Unternehmen im Maschinenbau wird Indien zunehmend wichtiger. Zum einen wachsen die Exporte dieser Waren aus der Bundesrepublik. Sie lagen 2025 bei 5,2 Milliarden US$. Das entspricht einem Plus von 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 

    Zum anderen ist Indien wichtig für Niederlassungen deutscher Unternehmen. In einer Zeit von wachsender Unsicherheit und größeren Herausforderungen in Märkten wie China und den USA liefert Indien der Branche Wachstumsimpulse. 

    Der exportorientierte Maschinen- und Anlagenbau braucht regelbasierten Handel wie die Luft zum Atmen. Das Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU bringt dringend benötigten Sauerstoff in eine Welt, die zunehmend von Handelskonflikten dominiert wird.

    Thilo Brodtmann VDMA-Hauptgeschäftsführer

    Die zunehmende Bedeutung Indiens für den deutschen Maschinenbau unterstreicht auch der im April 2026 durchgeführte Business Climate Survey des Branchenverbands VDMA. Darin wird Indien als der derzeit dynamischste Markt für den Maschinen- und Anlagenbau bezeichnet und erzielt überdurchschnittliche Werte in Bezug auf wirtschaftliche Lage, Kapazitätsauslastung und Auftragsbestand. 

    Indien ist teilweise auf Maschinen aus dem Ausland angewiesen

    Der Maschinenbau ist eine wichtige Branche der indischen Wirtschaft. Häufig schließen deutsche Maschinen aber Lücken, die lokale Hersteller nur eingeschränkt oder gar nicht füllen können, etwa im Bereich Präzisionsmaschinen. Daraus ergeben sich für deutsche Branchenunternehmen gute Chancen. 

    Zudem möchte die indische Regierung mehr industrielle Wertschöpfung im Land erreichen. Auf absehbare Zeit wird dies nur mit Maschinen und Anlagen aus dem Ausland möglich sein. Der Boom in Teilbereichen des verarbeitenden Gewerbes wie zum Beispiel die Elektronikfertigung ist ohne importierte Maschinen schwer fortzuführen. 

     

    Florian Wenke

    Von Florian Wenke | Mumbai

  • Das EU-Indien-Abkommen senkt Zölle auf Medizintechnik. Davon profitieren insbesondere deutsche Anbieter hochwertiger und technologisch anspruchsvoller Produkte.

    Indiens Bedarf an Medizintechnik wächst. Gleichzeitig ist das Land bei diesen Gütern stark von Importen abhängig. Das gilt insbesondere für technisch komplexe Produkte. Das sind grundsätzlich gute Bedingungen für exportorientierte deutsche Unternehmen der Medizintechnikbranche. 

    Deutsche Medizintechnik wird erschwinglicher

    Allerdings befindet sich der indische Medizintechnikmarkt bisher hinter teils hohen Zollbarrieren. Das macht viele deutsche Produkte zu teuer für lokale Kunden. Im Zuge des voraussichtlich 2027 in Kraft tretenden Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien entfallen zahlreiche dieser Zölle, auch im Bereich Medizintechnik. 

    Die EU beziffert die derzeit anfallenden Spitzenzölle innerhalb der Warengruppen "Optische Instrumente", "Medizintechnik" und "Chirurgische Instrumente" auf 27,5 Prozent. Für die meisten Produkte liegt der Zollsatz zwischen 5 und 10 Prozent. Durch das Abkommen sollen die Zölle für 90 Prozent dieser Waren auf 0 Prozent sinken. Die Zollbarrieren sollen zügig nach Inkrafttreten des Abkommens fallen, oder schrittweise nach 5 oder 7 Jahren. Für einige Güter soll der finale Zollsatz von 0 Prozent erst nach 10 Jahren erreicht werden. 

    Unbestätigten Meldungen zufolge werden die Zölle zuerst für technisch komplexe Produkte sinken. Weniger komplexe Produkte werden hingegen wohl länger mit Zöllen belegt sein. Da deutsche Firmen vielfach Hightech-Waren wie Geräte für bildgebende Verfahren nach Indien liefern, dürfte dies für Hersteller aus der Bundesrepublik kein Problem darstellen.

    Zustimmung aus Branchenkreisen

    Die im Handelsabkommen vereinbarten Zollsenkungen werden in Branchenkreisen positiv gewertet. Sie verbessern die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte in Indien, da sie die Kosten vor Ort senken. Das ist wichtig, denn deutsche Waren müssen sich in Indien gegen lokale Produkte und vor allem gegen Importe aus anderen Ländern behaupten. Über alle Warenkategorien hinweg führt Indien rund 60 Prozent der Produkte im Bereich Medizintechnik aus dem Ausland ein. 

    Der geplante Abbau von Zöllen auf Industriegüter ist ein zentrales Signal für unsere Mitgliedsunternehmen. Gerade für technologieintensive Produkte verbessert sich damit die Wettbewerbsposition europäischer Anbieter im indischen Markt spürbar.

    Jörg Mayer Geschäftsführer Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V. (SPECTARIS)

    Einen Wermutstropfen sieht der Deutsche Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik (SPECTARIS) beim Thema Beschaffung. Hier geht den Branchenvertretern der im Vertrag erreichte Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten nicht weit genug. 

    Allerdings wird der Großteil der medizinischen Einrichtungen privat betrieben. Zudem bauen private Klinikketten ihr Angebot deutlich aus. Dadurch wächst der Bedarf an Medizintechnik. Größere private Einrichtungen beschaffen Medizintechnik überwiegend über zentrale Einkaufsabteilungen.

     

    Florian Wenke

    Von Florian Wenke | Mumbai

  • Das EU‑Indien‑Freihandelsabkommen verbessert die Marktchancen von Pharmaunternehmen. Geringere Zölle erleichtern deutschen Unternehmen den Zugang zum Gesundheitsmarkt.

    Infolge des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien werden die indischen Einfuhrzölle auf Arzneimittel sinken. Der EU-Kommission zufolge fällt auf Arzneimittel aus der EU derzeit ein Zoll in Indien von bis zu 11 Prozent an. Durch das Freihandelsabkommen werden es künftig 0 Prozent sein. Die Abgaben sollen auf indischer Seite über einen Zeitraum von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens gesenkt werden. Überwiegend dürfte der Zollabbau nach fünf bis sieben Jahren vollzogen sein. 

    Die EU-Kommission geht davon aus, dass 2024 pharmazeutische Erzeugnisse im Wert von 1,1 Milliarden US-Dollar (US$) aus der EU nach Indien geliefert wurden. Laut UN-Comtrade waren es 2025 unter dem weiter gefassten Sammelbegriff der "Medizinischen und pharmazeutischen Produkte" Waren im Wert von 2,1 Milliarden US$. 

    Pharmabranche sieht Kompatibilität der Handelsstrukturen

    Die Pharmabranche hat Indien den Ruf als "Apotheke der Welt" verschafft. Allerdings produziert das Land überwiegend einfache Impfstoffe und Generika. Die Forschungsausgaben der Branche liegen in Indien zwischen 4 und 7 Prozent. In Deutschland liegt der Wert bei rund 17 Prozent. Das führt zu unterschiedlichen Produktpaletten, die sich gegenseitig ergänzen. 

    Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller betrachtet Indien als einen zunehmend wichtigen Markt, vor allem im Hinblick auf die Marktgröße. Auch die Diversifizierungsmöglichkeiten gegenüber anderen asiatischen Ländern sind ein wichtiger Faktor. In einer Analyse von Anfang 2026 vermerken die Branchenvertretenden, dass Indiens allgemeine Importstruktur zunehmend besser zur Exportstruktur Deutschlands passt. Die deutschen Produkte konkurrieren überwiegend nicht mit indischen Waren, sondern ergänzen vielmehr das indische Angebot. Dies werten die Fachleute als Chance für Pharmaexporte. Der Verband verweist mit Blick auf das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien auch auf die Möglichkeit einer stärkeren Einbindung deutscher Unternehmen in indische Wertschöpfungsketten. 

    Chancen für deutsche Unternehmen durch Zivilisationskrankheiten

    Verbesserte Absatzchancen ergeben sich vor allem bei komplexen und individualisierten Arzneimitteln, beispielsweise in der Onkologie. Zudem bieten Medikamente für präventive Behandlungen gute Absatzmöglichkeiten. Gleiches gilt für Medikamente, die bei der Behandlung zivilisationsbedingter Herz-Kreislauf-Erkrankungen zum Einsatz kommen. 

    Von solchen Zivilisationskrankheiten sind zunehmend Angehörige der urbanen Mittel- und Oberschicht betroffen. Diese Kundengruppe besitzt meist die nötige Kaufkraft, um sich umfassende medizinische Behandlungen leisten zu können, einschließlich Arzneimitteln.

     

    Florian Wenke

    Von Florian Wenke | Mumbai

  • Firmen sollten sich bereits jetzt vorbereiten, um die Vorteile des EU-Indien-Abkommens nach Inkrafttreten nutzen zu können. Förderangebote erleichtern den Schritt nach Indien.

    Das EU-Indien-Freihandelsabkommen muss von beiden Partnern noch offiziell unterzeichnet und anschließend ratifiziert werden. Das Abkommen wird voraussichtlich im Jahr 2027 in Kraft treten.

    Das Abkommen beinhaltet zahlreiche Zollsenkungen, insbesondere auf indischer Seite. Diese ermöglichen deutschen Unternehmen einen deutlich verbesserten Marktzugang und bessere preisliche Wettbewerbsfähigkeit. Geringe Zölle machen die Produkte für indische Käufer günstiger. Unternehmen, die sich für einen Auf- oder Ausbau ihres Indiengeschäfts interessieren, sollten sich entsprechend vorbereiten.

    Gleich zu Beginn die Vertriebswege stärken

    Indien bietet aufgrund der guten Konjunktur und der Größe des Landes gute Exportchancen. Unternehmen unterschätzen jedoch häufig die Heterogenität des Marktes. So unterscheiden sich die Regionen Indiens beispielsweise hinsichtlich vorhandener Branchenschwerpunkte und wirtschaftlicher Dynamik. Der Bundesstaat Maharashtra bietet wichtige Cluster, etwa im Bereich Maschinenbau und Automobilindustrie. In Telangana hingegen ist die Biotechnologie stark vertreten. 

    Vor dem Markteintritt muss genau geprüft werden, wo in Indien relevante Kundengruppen angesiedelt sind. Dabei binden sich viele Unternehmen oft schon beim Markteintritt zu eng an Kunden, die ihnen vom Heimatmarkt her vertraut sind. In Indien sind schätzungsweise zwischen 2.000 und 2.200 deutsche Unternehmen tätig, aber nicht nur sie sollten als mögliche Kunden betrachtet werden. Deutsche Firmen sollten auch wissen, wo potenzielle indische Kunden sitzen. 

    Besondere Aufmerksamkeit verdient die Logistik. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche neue Flughäfen entstanden, auch Bahnstrecken und Häfen wurden modernisiert und neu gebaut. Dennoch bleibt Logistik in Indien herausfordernd. Annähernd drei Viertel des Güterverkehrs in Indien läuft über die Straße. Branchenkenner schätzen, dass Lkw in Indien mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen 30 und 60 Kilometer pro Stunde (km/h) fahren. Zum Vergleich: In der EU liegt dieser Wert zwischen 80 und 100 km/h. Unternehmen sollten daher ihre Transportwege gut planen, sowohl für die Anlieferung von Waren als auch für den Transport zum Kunden. 

    Vielfältige Fördermöglichkeiten nutzen

    Ministerien und Behörden bieten über Förderprogramme zur Erschließung von Auslandsmärkten regelmäßig Projekte in Indien an, beispielsweise durch das branchenoffene Markterschließungsprogramm (MEP) für kleine und mittlere Unternehmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Auch der durch künstliche Intelligenz gestützte Förderlotse Wachstumsmärkte der Bundesregierung hilft Unternehmen, passgenaue Förderung zu finden.

    Bei den Förderprogrammen handelt es sich überwiegend um verschiedene Delegationsreiseformate nach oder aus Indien. Durch diese kann man den Markt kennenlernen und gezielt Kontakte knüpfen. Im indischen Geschäftsleben ist ein persönliches Netzwerk besonders wichtig. Auch lokale Industrie- und Handelskammern sowie Branchenverbände organisieren regelmäßig Delegationsreisen mit Indienbezug. Firmen sollten sich an die dortigen Ansprechpartner für Internationales oder Außenwirtschaft wenden. 

    Messen in Indien bieten ebenfalls eine gute Möglichkeit, sich ein Bild zu einer Branche zu machen und Kontakte zu knüpfen. Die Aussteller sowie Messebesucher sind überwiegend lokal. Für viele der Messen existieren geförderte Teilnahmemöglichkeiten, zumeist in Form eines deutschen Gemeinschaftsstands (German Pavilion).

    Förderung auch für bereits in Indien tätige Unternehmen

    Für Unternehmen, die im Rahmen des Freihandelsabkommens auf eine Vertiefung ihres Engagements in Indien hinarbeiten, gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten. So lassen sich Risiken im Exportgeschäft, beispielsweise der Zahlungsausfall beim Kunden, mithilfe der Exportkreditgarantien verringern. 

    Für Projekt- und Exportfinanzierung gibt es die staatliche KfW-IPEX-Bank. DEG bietet langfristige Finanzierungsangebote für Investitionen in Indien an. Beide Institutionen sind Töchter der staatlichen deutschen Förderbank KfW. Hinzu kommt die Möglichkeit, Investitionen in Indien in Form von Investitionsgarantien staatlich abzusichern.   

    Zudem stellt Germany Trade & Invest ausführliche Informationen zur indischen Wirtschaft, zu Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung. Praktische Unterstützung vor Ort liefert die Auslandshandelskammer (AHK) Indien.

    Beschaffungsmöglichkeiten eruieren 

    Im Zuge des Freihandelsabkommens wird auch die EU die Wareneinfuhr aus Indien erleichtern und Zölle senken. Deswegen wird Indien auch als Beschaffungsmarkt zunehmend interessant. Das Land bietet zum Beispiel für Metallwaren und Elektronik interessante Zulieferoptionen. 

    Der Import Promotion Desk ist eine durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geförderte Anlaufstelle für Unternehmen, die sich für Einkauf aus Indien interessieren. Zudem gibt es die jährliche Einkaufsinitiative Indien im Rahmen des MEP.

    Florian Wenke

    Von Florian Wenke | Mumbai

  • Das neue Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU wird ein eigenes Kapitel zum Handel mit Dienstleistungen enthalten. Ein erster Blick in den Textentwurf. (Stand: 19.05.2026)

    In dem Ende Februar 2026 veröffentlichten vorläufigen Textentwurf (FHA-E) des noch nicht in Kraft getretenen EU-Indien-Freihandelsabkommens (englische Fassung) wird der Dienstleistungshandel in Kapitel 8 behandelt. Es folgt ein Kapitel zum digitalen Handel (Kap. 9). Ein Kapitel zum Thema Investitionen findet sich darin nicht.

    GATS-Systematik beim Dienstleistungshandel

    Das 8. Kapitel umfasst laut Entwurf 20 Artikel sowie vier Anhänge (Annexe 8-A bis 8-D) zu speziellen Themenbereichen (Einreise und vorübergehender Aufenthalt natürlicher Personen, professionelle Dienstleistungen und regulierte Berufe, Finanz- sowie Telekommunikationsdienstleistungen).

    Betroffen sind Maßnahmen der Vertragsparteien hinsichtlich des Handels mit Dienstleistungen, wobei der Entwurf darunter nach Art. 8.2 Buchst. h FHA-E beispielsweise Gesetze, Verordnungen, Regelungen, Verfahren, Entscheidungen und Verwaltungshandlungen versteht. Dienstleistungen werden darin weit definiert als jegliche Dienstleistungen in allen Sektoren außer Dienstleistungen, die in Ausübung hoheitlicher Befugnisse erbracht werden (Art. 8.2 Buchst. o und r FHA-E).

    Die "Erbringung einer Dienstleistung" beinhaltet nach Buchst. t - wie es auch das GATS-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) in Art. XXVIII Buchst. b vorsieht - die Herstellung, den Vertrieb, die Vermarktung, den Verkauf sowie die Lieferung der Dienstleistung.

    Wie aus dem GATS bekannt, kann die Dienstleistungserbringung auf vier Erbringungsarten (Modi) erfolgen. So sieht Art. 8.2 Buchst. u FHA-E die vier Modi des Dienstleistungshandels vor:

    1. grenzüberschreitende Erbringung vom Gebiet der einen in das Gebiet der anderen Partei,
    2. Erbringung innerhalb des Gebiets einer Partei an den Dienstleistungsempfänger der anderen Partei,
    3. Erbringung durch eine kommerzielle Präsenz des Erbringers im Gebiet der anderen Vertragspartei,
    4. Erbringung durch die Präsenz natürlicher Personen einer Partei im Gebiet der anderen Partei.

    In Art. 8.2 Buchst. b FHA-E wiederum wird die kommerzielle Präsenz definiert als jede Art von geschäftlicher oder beruflicher Einrichtung innerhalb des Gebiets einer Vertragspartei zum Zwecke der Erbringung einer Dienstleistung, einschließlich der Gründung, Übernahme oder Erhaltung einer juristischen Person (Definition in Buchst. e bis g) oder der Errichtung oder Aufrechterhaltung einer Zweigniederlassung oder eines Repräsentanzbüros. Grundsätzlich soll dabei nach Art. 8.5 Abs. 6 FHA-E nicht die Ernennung von Personen mit bestimmter Staatsangehörigkeit als Führungskräfte, Manager oder Vorstandsmitglieder zur Bedingung gemacht werden.

    Verpflichtungen in Bezug auf WTO-Grundsätze

    Wie ebenfalls aus dem GATS bekannt, soll nach Art. 8.3 FHA-E jede Partei konkrete Verpflichtungen eingehen hinsichtlich der drei Grundsätze:

    • Inländerbehandlung (National Treatment, Art. 8.5 FHA-E),
    • Meistbegünstigung (Most-Favoured-Nation Treatment (MFN), Art. 8.6 FHA-E) und
    • Marktzugang (Market Access, Art. 8.4 FHA-E).

    Dafür soll es jeweils Listen - "Schedules of Specific Commitments" (Art. 8.8) oder "Schedules of Non-Conforming Measures" (Art. 8.9) - geben. Derartige Listen der Parteien liegen noch nicht vor.

    Bei den "Schedules of Specific Commitments" handelt es sich um sogenannte Positivlisten mit Verpflichtungserklärungen, die eine Partei positiv (ausdrücklich) in Bezug auf bestimmte Sektoren abgibt.

    Die "Schedules of Non-Conforming Measures" sind Listen nichtkonformer (abweichender) Maßnahmen. Mit diesen sind nach Art. 8.9 FHA-E in Teil A Listen bestehender Maßnahmen (wie Gesetze) einer Partei auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene gemeint, für die bestimmte Liberalisierungsverpflichtungen bezüglich der drei oben genannten Grundsätze nicht gelten. Auch sind Fortsetzungen, umgehende Erneuerungen sowie Anpassungen dieser Maßnahmen erfasst. In einem Teil B sollen zudem sektoren- oder tätigkeitsbezogene Vorbehalte, Bedingungen oder Anforderungen hinsichtlich künftiger Maßnahmen aufgelistet werden, die die Partei von den Verpflichtungen ausnimmt. Man spricht hierbei auch von einem Negativlisten-Ansatz.

    Auch zusätzliche Verpflichtungen sollen möglich sein in Bezug auf beispielsweise Qualifikationen, Standards oder Lizenzierungsfragen (Art. 8.7 FHA-E).

    Die Listen der spezifischen Verpflichtungen im Annex sollen gemäß Art. 8.8 FHA-E unter anderem die Bedingungen und Beschränkungen beim Marktzugang, die Voraussetzungen für die Inländerbehandlung und gegebenenfalls den Zeitrahmen für die Implementierung enthalten. Im Anhang zur Liste (Appendix) sollen für bestimmte Sektoren Bedingungen in Bezug auf die Meistbegünstigung aufgeführt werden.

    Bezüglich des Marktzugangs durch die verschiedenen Modi etwa darf eine Partei nach Art. 8.4 Abs. 1 FHA-E Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern der anderen keine weniger günstige Behandlung zuteilwerden lassen als diejenige, die den vereinbarten Bedingungen entspricht und in den Positivlisten ausgeführt wird. Zudem wird aufgelistet, welche Maßnahmen nicht ergriffen werden dürfen, darunter etwa Beschränkungen der Anzahl von Dienstleistern oder der beschäftigten Personen in einem bestimmten Dienstleistungsbereich.

    Eine Partei darf nach Art. 8.5 FHA-E Dienstleistungen der anderen bei Maßnahmen nicht ungünstiger behandeln als ihre eigenen gleichartigen Dienstleistungen (Gebot der Inländerbehandlung).

    Nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz dürfen Dienstleistungen der anderen Partei nicht weniger günstig behandelt werden als entsprechende Dienstleistungen eines Drittlands (vgl. Art. 8.6 FHA-E). Eine Partei soll aber nach Art. 8.6 Abs. 3 FHA-E insbesondere nicht verpflichtet werden, Vorteile aus Doppelbesteuerungsabkommen auf Dienstleistungen oder Dienstleister der anderen Partei zu übertragen. Eine Partei soll nach Abs. 6 außerdem nicht davon abgehalten werden, unmittelbar angrenzenden Ländern Vorteile zu gewähren, um den Austausch von Dienstleistungen, die lokal hergestellt und konsumiert werden, in den Grenzgebieten zu erleichtern. Der Entwurf sieht nach Abs. 8 zu Beginn des vierten Jahres nach Inkrafttreten des Abkommens insbesondere eine Überprüfung der Entwicklungen bezüglich der Aufrechterhaltung und des Abschlusses von Sozialversicherungsabkommen oder Übereinkommen im Zusammenhang mit der vorübergehenden Bewegung von Dienstleistungserbringern vor.

    Im Rahmen des GATS bestehen Positivlisten (Beispiel Indien: Positivliste nebst Liste mit MFN-Ausnahmen in bestimmten Sektoren).

    Einen hybriden Ansatz verfolgt etwa das RCEP-Abkommen, indem es Positivlisten in einer Übergangszeit mit dem Ziel Negativlisten für alle RCEP-Mitglieder zulässt. Beispiele solcher Listen finden sich in dem verlinkten GTAI-Webinar.

    Die EU wählte zum Beispiel im Freihandelsabkommen mit Singapur einen Positivlisten- und in demjenigen mit Japan den Negativlisten-Ansatz.

    Ausgewählte weitere Besonderheiten

    Eine besondere Vorschrift ist Art. 8.14 FHA-E, in dem die Parteien "Dienste der Traditionellen Indischen Medizin" (TIM; Indian Traditional Medicine services), also Dienstleistungen in Bezug auf unter anderem Ayurveda und Yoga, als gesundheits- und wellnessbezogene Dienstleistungen anerkennen und sich darauf einigen, den Handel mit solchen Dienstleistungen zu vereinfachen. Indien verfügt über ein eigenes Ministry of Ayush.

    Annex 8-A FHA-E betrifft den vorübergehenden grenzüberschreitenden Verkehr natürlicher Personen, wenn diese zur Dienstleistungserbringung zeitweise in das Gebiet der anderen Vertragspartei reisen. So soll nach Art. 8-A.3 FHA-E in den gelisteten Bereichen und unter den aufgeführten Bedingungen gegenseitig die Einreise und der vorübergehende Aufenthalt Geschäftsreisender ohne Arbeitserlaubnis gewährt werden.

    Nach Art. 8.13 Abs. 5 FHA-E soll sich jede Partei um Erleichterung des Handels mit professionellen Dienstleistungen (Annex 8-B) bemühen, insbesondere durch die Verhandlung von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen.

    Den Parteien bleibt das Recht, im Einklang mit Kap. 8 den Dienstleistungshandel in ihren Hoheitsgebieten zur Erreichung ihrer legitimen politischen Ziele zu regulieren (Art. 8.1 Abs. 2 FHA-E).

    24.08.2026 Rechtsbericht | Indien | EU | Freihandelsabkommen
    Freihandelsabkommen EU-Indien: Bestimmungen zum digitalen Handel

    Im Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU wird dem digitalen Handel ein eigenes Kapitel gewidmet. Ein Einblick in den Textentwurf. (Stand: 19.05.2026)

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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  • Im Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU wird dem digitalen Handel ein eigenes Kapitel gewidmet. Ein Einblick in den Textentwurf. (Stand: 19.05.2026)

    Zum digitalen Handel findet sich in dem Ende Februar 2026 veröffentlichten vorläufigen Textentwurf (FHA-E) des noch nicht in Kraft getretenen EU-Indien-Freihandelsabkommens (englische Fassung) ein separates Kapitel.

    Ziel des 9. Kapitels soll nach Art. 9.1 FHA-E die Erleichterung des digitalen Handels, die Beschäftigung mit ungerechtfertigten Handelsbarrieren durch elektronische Mittel und die Sicherstellung einer offenen, sicheren und vertrauenswürdigen Online-Umgebung sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher (dazu insbesondere Art. 9.10 FHA-E) sein. Den Vertragsparteien bleibt im Einklang mit diesen Bestimmungen ihr Recht erhalten, in ihren Gebieten Regelungen zu treffen, um ihre legitimen politischen Ziele zu erreichen (Art. 9.3 FHA-E).

    In Art. 9.5 FHA-E in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten wird klargestellt, dass jede Partei die Privatsphäre als Grundrecht anerkennt und dass hohe Datenschutzstandards zu einem Vertrauen in die Digitalwirtschaft beitragen. Es bleibt jeder Partei selbst überlassen, das eigene Schutzniveau für personenbezogene Daten festzulegen und insbesondere durch Regelungen zum grenzüberschreitenden Datentransfer sicherzustellen. Indiens Digital Personal Data Protection Act, 2023, ein Rahmengesetz zum Schutz digitaler persönlicher Daten, wird noch bis Mai 2027 stufenweise in Kraft treten.

    Grundsätzlich sollen die Parteien gewährleisten, dass nach ihren Gesetzen ein Vertragsschluss auf elektronischem Wege möglich ist und einem solchen Vertrag die rechtliche Wirksamkeit nicht allein aus dem Grunde, dass er so zustande gekommen ist, abgesprochen werden darf (Art. 9.7 FHA-E).

    Die Förderung der sogenannten E-Rechnung wird in Art. 9.16 FHA-E betont.

    Weitere Bestimmungen betreffen etwa unaufgeforderte kommerzielle elektronische Nachrichten, Cybersicherheitsbedrohungen sowie elektronische Authentifizierungen und elektronische Signaturen. Letztere werden in Indien im Wesentlichen durch den Information Technology Act, 2000 geregelt.

    Gemäß Art. 9.9 Abs. 1 FHA-E darf eine Vertragspartei den Transfer des Quellcodes einer Software im Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person der anderen Partei oder den Zugang zu diesem nicht zur Bedingung der Ein- oder Ausfuhr, des Vertriebs, Verkaufs oder der Verwendung dieser Software oder diese Software enthaltener Produkte in ihrem beziehungsweise aus ihrem Gebiet machen. Ausgenommen ist in einem bestimmten Umfang Zugang zum Quellcode von Software für kritische Infrastrukturen.

    In Art. 9.13 FHA-E wird ferner die Bedeutung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs über den digitalen Handel betont und aufgeführt, zu welchen Themen man Informationen austauschen möchte. Auch bezüglich digitaler Identitäten wird die Wichtigkeit einer Kooperation hervorgehoben (Art. 9.14 FHA-E).

    An den seit 2019 laufenden Verhandlungen für ein WTO-Abkommen zum E-Commerce war Indien nicht beteiligt. Die EU hingegen ist Teil der kürzlichen Einigung über die plurilaterale Einführung eines solchen Übereinkommens. Viele der im vorliegenden FHA-E und in anderen Freihandelsabkommen der EU enthaltenen Themenbereiche des digitalen Handels sollen auch im Rahmen des WTO-Übereinkommens behandelt werden (siehe Factsheet auf der WTO-Website).

    24.08.2026 Rechtsbericht | Indien | EU | Freihandelsabkommen
    Freihandelsabkommen EU-Indien: Dienstleistungshandel im Fokus

    Das neue Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU wird ein eigenes Kapitel zum Handel mit Dienstleistungen enthalten. Ein erster Blick in den Textentwurf. (Stand: 19.05.2026)

     

    Julia Merle

    Von Julia Merle | Bonn

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