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Zollbericht USA Einfuhrabgaben

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen

Die neuen US-Zölle werfen viele Fragen auf – unser Beitrag liefert die wichtigsten Antworten und verweist auf die Originalquellen.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Die neuen US-Zölle sorgen weltweit für Diskussionen – doch was bedeuten sie konkret für Unternehmen? Unser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die aktuellen Handelsmaßnahmen und fasst wichtige Quellen für Sie zusammen. 

Achtung: Dieser Beitrag wird regelmäßig aktualisiert (Stand: 11. August 2025)

Allgemein

  1. Wann gelten die Zusatzzölle?
    Die jeweiligen Rechtsakte (Executive Order, Proclamation) formulieren den jeweiligen Zeitpunkt. Dabei wird in der Regel auf den Zeitpunkt der Einfuhr abgestellt. Dieser liegt vor, wenn die Ware zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Zolllager in den freien Verkehr überführt wird.
  2. Wo können die entsprechenden Zusatzzölle eingesehen werden?
    Die Zusatzzölle können über den US-amerikanischen Zolltarif (HTSUS) recherchiert werden. Im HTS finden Sie unter der Eingabe der Zolltarifnummer den Zollsatz. Die Fußnote unter "General“ gibt an, ob Zusatzzölle erhoben werden. Der Zusatzzoll selbst ist dort leider nicht aufgeführt, sondern nur die Fundstelle in Kapitel 99. Alternativ kann die EU-Datenbank Access2Markets genutzt werden.
  3. Hängt der Zusatzzoll vom Ursprungsland oder vom Land, aus dem die Ware verschickt wird, ab?
    Die Maßnahmen und somit auch die Zusatzzölle stellen auf den Ursprung der Ware ab.
  4. Wie lässt sich der Ursprung in den USA bestimmen?
    In der Regel gilt auch hier das Kriterium der wesentlichen Be- oder Verarbeitung. Die US-Behörden stellen hierbei in der Regel auf Case Law ab.
  5. Kann eine Rückerstattung der Zusatzzölle beantragt werden (Drawback)?
    Die meisten Executive Orders sehen keine Rückerstattung der zusätzlichen Zölle vor:
    Stahl: No drawback shall be available with respect to the duties imposed pursuant to this proclamation (Quelle)
    Aluminium: No drawback shall be available with respect to the duties imposed pursuant to this proclamation (Quelle)
    Kupfer: No drawback shall be available with respect to the duties imposed pursuant to this proclamation (Quelle)
    KFZ/KFZ-Teile: No drawback shall be available with respect to the duties imposed pursuant to this proclamation (Quelle)
    USA-China: No drawback shall be available with respect to the additional duties imposed pursuant to the Executive Order (Quelle)
    USA-Kanada: No drawback shall be available with respect to the additional duties imposed pursuant to the Executive Orders. (Quelle)
    USA-Mexiko: No drawback shall be available with respect to the additional duties imposed pursuant to the Executive Orders (Quelle)

    Die Möglichkeit besteht für folgende Zusatzzölle:
    Reziproke Zölle: Drawback is available with respect to the additional duties imposed pursuant to this Executive Order (Quelle)
    Section 301-Zölle: Section 301 duties are eligible for duty drawback (Quelle)
    USA-Brasilien: Drawback is available with respect to the additional duties imposed pursuant to the July 30, 2025 EO, “Addressing Threats to the United States by the Government of Brazil” (Quelle)
  6. Was ist die First-Sale-Rule?
    Unter bestimmten Voraussetzungen haben US-Importeure die Möglichkeit, den Zollwert anhand des Preises eines früheren Verkaufs innerhalb der Lieferkette zu bestimmen, anstatt den zuletzt gezahlten Betrag vor der Einfuhr zu verwenden. Diese Methode kann insbesondere für große Unternehmen finanzielle Vorteile bieten. Die Zollbehörde unterzieht die Transaktionen einer sorgfältigen Prüfung, um die Einhaltung aller Bedingungen sicherzustellen, und stellt dazu ausführliche Informationen zur Verfügung.
  7. Mit welchen Ländern hat die USA bereits Abkommen ("Deals") verhandelt bzw. sich darauf verständigt, über entsprechende Abkommen zu sprechen?
    Die USA und das Vereinigte Königreich haben in einem Rahmenabkommen vereinbart, den gegenseitigen Marktzugang zu verbessern.
    Die USA und die EU haben sich am 27. Juli 2025 auf einen Deal geeinigt. Die Vereinbarung ist rechtlich nicht bindend.
    Die USA und Japan haben sich auf ein Handels- und Investitionsabkommen geeinigt.
    Die USA und Indonesien einigten sich auf einen Rahmen für die Aushandlung eines Abkommens über den gegenseitigen Handel.
    Die USA und Philippinen haben eine Handelsvereinbarung getroffen.

Länderbezogene Zusatzzölle (IEEPA)

  1. Wie hoch sind die Zusatzzölle gegenüber China?
    Die USA und China haben sich darauf geeinigt, gegenseitige Zusatzzölle teilweise bis zum 10. November 2025 auszusetzen. Seit dem 14. Mai 2025, 00:01 Uhr EST unterliegen Waren mit chinesischem Ursprung einem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 10 Prozent (bisher 125 Prozent). Die US-Zölle im Zusammenhang mit Fentanyl (20 Prozent) sowie weitere Maßnahmen (unter anderem Sec. 301-Zölle) sollen weiterhin bestehen bleiben.
  2. Wie hoch sind die Einfuhrzölle gegenüber Kanada und Mexiko?
    Seit dem 1. August 2025 werden kanadische Waren mit Einfuhrzöllen von 35 beziehungsweise 10 Prozent belastet. Es gelten Ausnahmen für Waren, die im Rahmen des USMCA eingeführt werden.
    Seit dem 4. März 2025 wird ein Einfuhrzoll von 25 Prozent auf Importe aus Mexiko erhoben. Es gelten Ausnahmen für Waren, die im Rahmen des USMCA eingeführt werden.
  3. Unterliegen Waren, die im Rahmen einer vorübergehenden Verwendung unter Zollverschluss (Temporary Importation under Bond/TIB) eingeführt werden, zusätzlichen Zöllen?
    Der zusätzliche Wertzoll wird nicht auf Waren erhoben, die für die TIB-Einfuhr in Frage kommen.
  4. Gelten die Zusatzzölle auch für Waren, die in Kapitel 98 des US-Zolltarifs eingereiht werden können?
    Die zusätzlichen Zölle gelten nicht für Waren, für die die Einfuhr gemäß einer Bestimmung des Kapitels 98 des Zolltarifs gemäß den geltenden Vorschriften des CBP beantragt wird. Kapitel 98 enthält u.a. die Vorschriften zu Mustern und Rückwaren.
    Demnach gelten die Zusatzzölle nur für den Wert der (in China, Kanada, Mexiko) durchgeführten Reparaturen, Änderungen oder Bearbeitungen, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben.
    Die Zusatzzölle gelten nur für den Wert der im Ausland (in China, Kanada, Mexiko) montierten Ware, abzüglich der Kosten oder des Wertes solcher Erzeugnisse der USA, in der entsprechenden Unterposition beschrieben.
  5. Gelten die Zusatzzölle für Veredelungen bzw. Reparaturen?
    Für die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 gelten die Zusatzabgaben auf den Wert der vorgenommenen Reparaturen, Änderungen oder Verarbeitungen, wie sie in der jeweiligen Unterposition im HTS beschrieben sind. Für die Zolltarifnummer 9802.00.80 gelten die zusätzlichen Zölle für den Wert des im Ausland montierten Artikels, abzüglich der Kosten oder des Wertes solcher Produkte aus den USA, wie im HTS beschrieben.
  6. Wo erhalte ich Informationen zu den IEEPA-Zöllen?
    Sie finden in den jeweiligen Rechtsakten zahlreiche Informationen. Ferner stellt die U.S. Customs an Border Protection (CBP) FAQs und Leitfäden zur Verfügung.

Stahl- und Aluminiumprodukte (Sec. 232)

  1. Wie hoch sind die Zusatzzölle für Stahl- und Aluminiumprodukte?
    Seit März 2025 gilt für bestimmte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse ein zusätzlicher Einfuhrzoll. Ab dem 12. März betrug dieser 25 Prozent, doch ab dem 4. Juni 2025 steigt er auf 50 Prozent. 
    Das Vereinigte Königreich ist von der Erhöhung ausgenommen, hier gelten derzeit weiterhin 25 Prozent.
    Seit Juni 2025 unterliegt der Nichtmetall-Anteil eines Artikels den reziproken Zöllen gemäß HTSUS 9903.01.25.
  2. Sind alle Stahl- und Aluminiumprodukte von den zusätzlichen Zöllen betroffen?
    Nein. Eine Liste mit den betroffenen Produkten, inklusive Zolltarifnummern, finden Sie unter: List of Steel HTS subject to Sec. 232 und List of Aluminium HTS subject to Sec. 232 (Stand: Juni 2025)
  3. Wie lässt sich der Stahl-/Aluminiumanteil ermitteln?
    Der Wert des Stahl- bzw. Aluminiumgehalts sollte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Customs Valuation Agreement (19 U.S.C. 1401a) bestimmt werden.
  4. Wann müssen Schmelz- und Gießland gemeldet werden?
    Wenn das Produkt den Maßnahmen nach Sec. 232 unterliegt. 
    Sollte das Produkt den 232-Zöllen unterliegen, aber keinen Stahl- oder Aluminiumanteil aufweisen, ist das Ursprungsland des Nichtstahlartikels bzw. Nichtaluminiumartikels als Schmelz- und Gießland des Stahls/Aluminiums anzugeben.
  5. Wie melde ich das Land des Schmelzens und Gießens, wenn das Produkt den Zöllen gemäß Section 232 unterliegt, der Importeur aber das Land des Schmelzens und Gießens nicht kennt?
    In diesen Fällen können die Anmelder "OTH" für das Land der Schmelze und des Gießens melden.
  6. Wo finde ich weitere Informationen zu den Zusatzzöllen auf Stahl und Aluminium?
    In den FAQs der CBP sowie in den GTAI-Berichten Update - USA verhängen Zölle auf Stahlimporte und Update - USA verhängen Zölle auf Aluminiumimporte

Kupfer (Sec. 232)

  1. Wie hoch sind die Zusatzzölle für Kupferprodukte?
    Seit dem 1. August 2025 unterliegen Kupfereinfuhren einem Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent. Die Kupferzölle gelten dabei ausschließlich für den Kupferanteil. Der Nichtkupferanteil unterliegt dagegen den reziproken Zöllen sowie allen darüberhinausgehend geltenden Zollregelungen.
  2. Sind alle Kupferprodukte von den zusätzlichen Zöllen betroffen?
    Nein. Eine Liste mit den betroffenen Produkten, inklusive Zolltarifnummern, finden Sie unter: List of Copper HTS subject to Section 232 (Stand: August 2025).
  3. Wie lässt sich der Kupferanteil ermitteln?
    Der Wert des Kupfergehalts sollte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Customs Valuation Agreement (19 U.S.C. 1401a) bestimmt werden. Der Wert des Kupfergehalts ist der Gesamtpreis, der für diesen Gehalt gezahlt wurde oder zu zahlen ist.
  4. Wie ist der Kupferanteil anzugeben?
    Für Waren, die nicht ausschließlich aus Kupfer bestehen, sollten der Wert des Kupferanteils und der Wert des Nicht-Kupferanteils getrennt angegeben werden. Falls der Wert des Kupferanteils nicht ermittelt werden kann, erfolgt die Verzollung auf Basis des vollständigen Einfuhrwerts.
  5. Wo finde ich weitere Informationen zu den Zusatzzöllen auf Kupfer?
    Im Leitfaden der CBP und im GTAI-Bericht USA führen Zölle auf Kupfer ein.

KFZ und KFZ-Teile (Sec. 232)

  1. Sind alle KFZ und KFZ-Teile von den zusätzlichen Zöllen in Höhe von 25 Prozent betroffen?
    Betroffen sind Personenkraftwagen wie etwa Limousinen, SUVs, Crossover, Minivans, Transporter sowie leichte Nutzfahrzeuge. Ebenso zählen wesentliche Automobilteile wie etwa Motoren, Getriebe, Antriebsstrangteile und elektrische Komponenten dazu (ab dem 3. Mai 2025). Eine Erweiterung des betroffenen Produktportfolios ist durchaus möglich. Die Proklamation führt im Annex die entsprechenden Produkte mit Zolltarifnummern auf.
  2. Gibt es Ausnahmen für bestimmte KFZ und KFZ-Teile?
    Fahrzeuge aus Kanada oder Mexiko sind nicht grundsätzlich vom Zusatzzollsatz von 25 Prozent betroffen. Der Zoll gilt nur für nicht-US-amerikanische Komponenten. Qualifiziert sich ein Fahrzeug für eine Präferenzbehandlung gemäß dem Freihandelsabkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko (USMCA), können Importeure die US-Anteile des Fahrzeugs zertifizieren lassen, sodass nur nicht-US-amerikanische Komponenten dem Zusatzzoll unterliegen.
    Fahrzeugteile, die im Rahmen des USMCA eine Präferenzbehandlung erhalten und entsprechend abgewickelt werden können, sind vom Zusatzzollsatz in Höhe von 25 Prozent ausgenommen. Dies gilt, bis ein Verfahren eingeführt ist, das den Zollsatz ausschließlich auf den Wert des Nicht-US-Inhalts solcher Fahrzeugteile anwendet.
    Weitere Ausnahmen gelten für die EU und das Vereinigte Königreich.
  3. Wo finde ich weitere Informationen zu den Zusatzzöllen auf KFZ und KFZ-Teile?
    In den FAQs der CBP sowie im GTAI-Bericht "USA verhängen Zölle auf Einfuhren von Autos und Autoteilen".
     

Reziproke Zölle (IEEPA)

  1. Wie hoch sind die reziproken Zölle?
    Seit dem 7. August 2025 gelten länderspezifische reziproke Zusatzzölle. Die entsprechenden Zollsätze können Sie dem Anhang I der E.O. 14326 entnehmen. Waren aus einem Land, das nicht in Anhang I gelistet ist, werden mit einem zusätzlichen Zoll in Höhe von 10 Prozent belegt.
  2. Gibt es weiterhin Ausnahmen von den reziproken Zöllen?
    Mit Ausnahme der von Sec. 2 (a) bis (d) E.O. 14326 genannten Änderungen bleiben die Bestimmungen der E.O. 14257 in ihrer jeweils geänderten Fassung weiterhin gültig - dies geht aus der aktuellen E.O. 14326 hervor. Demnach ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Ausnahmen für bestimmte Länder und Produktgruppen weiterhin Anwendung finden.
  3. Wenn ein Produkt zu 20 Prozent oder mehr aus Bestandteilen mit Ursprung in den USA besteht, ist dann die gesamte Lieferung vollständig von den zusätzlichen reziproken Zöllen befreit?
    Nein, nur der Anteil des Produkts, der Bestandteile mit Ursprung in den USA enthält, ist von den zusätzlichen Zöllen befreit. Der nicht aus den USA stammende Inhalt unterliegt weiterhin dem reziproken Zoll.
  4. Gelten die reziproken Zölle zusätzlich zu bereits bestehenden MFN-Zöllen oder werden diese ersetzt?
    Die reziproken Zölle gelten zusätzlich zu den MFN-Zöllen. Eine Ausnahme konnte die EU aushandeln: bei den 15 Prozent handelt es sich um einen "all-inclusive"-Satz und zugleich eine Obergrenze. Eine Kumulierung mit weiteren Zöllen wird ausgeschlossen - dies gilt auch für den MFN-Zollsatz, der bislang zusätzlich zu den Zusatzzöllen erhoben wurde.
  5. Gibt es eine Ausnahme für Waren, die bereits vor Inkrafttreten der Zusatzzölle verladen wurden?
    Ja, sie gilt für Waren, die vor dem Inkrafttreten der Zusatzzölle verladen wurden und sich noch im Transit befinden, und bis spätestens 5. Oktober 2025, 00:01 Uhr ET zur Verwendung eingeführt oder aus einem Lager entnommen werden.

E-Commerce/de-minimis-Regelung

  1. Wo finde ich Informationen zum Thema E-Commerce?
    Die CBP hat häufig gestellte Fragen in einem FAQ zusammengefasst. Dort werden Fragen rund um E-Commerce, unter anderem auch zur De-Minimis-Regelung, behandelt: E-Commerce Frequently Asked Questions
  2. Können Kleinsendung zollfrei in die USA eingeführt werden?
    Die USA setzen die De-Minimis-Ausnahme weltweit aus. Ab dem 29. August unterliegen alle Sendungen, die nicht über das internationale Postnetz versendet werden, unabhängig von ihrem Wert, Herkunftsland, ihrer Transportart und der Art der Einfuhr den regulären Zöllen und Abgaben.
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