Hinweisgeberschutzgesetze in Europa
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, Gesetze zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower), zu erlassen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind verpflichtet, Gesetze zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower), zu erlassen.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen aufgrund der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) Gesetze über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit erlassen.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird auch in Deutschland mehr Pflichten und größere Haftungsrisiken für mehr Unternehmen schaffen.
Am 12. Juli wurde die Verordnung (EU) 2024/1689, besser bekannt als AI Act, im Amtsblatt veröffentlicht. Sie schafft neue Pflichten – nicht nur für die Hersteller von KI-Systemen.
Italien möchte seine Stärken fördern und seine nationale Marke bewerben, und zwar international. Ein zu diesem Zweck erlassenes Gesetz enthält einen bunten Strauß an Regelungen.
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind verpflichtet, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten.
Der neue Verordnungsvorschlag gilt für Produkte aus allen Wirtschaftszweigen. Unerheblich ist, ob die Produkte in der EU hergestellt oder aus Drittländern in die EU eingeführt werden.
Im Folgenden finden Sie hilfreiche Anlaufstellen betreffend die unternehmerische Tätigkeit in Italien.
EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen benötigen für die Einreise nach Italien lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Wer seine Forderungen vor Gericht durchsetzen möchte, muss sich zunächst klar darüber werden, welches Gericht zuständig ist.