Update - Reziproke Zölle auf Einfuhren weltweit
Länderspezifische Zölle werden verschoben. Vor dem 1. August werden voraussichtlich keine neuen Zölle in Kraft treten.
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Länderspezifische Zölle werden verschoben. Vor dem 1. August werden voraussichtlich keine neuen Zölle in Kraft treten.
Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA bringt für die USA vorteilhaftere Ursprungsregeln, Verschärfungen im Bereich des Arbeitsrechts und einen besseren Schutz des geistigen Eigentums.
Neben dem United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA) haben die USA mit zahlreichen Staaten bi- und multilaterale Freihandelsabkommen geschlossen.
Ab dem 4. März 2025 werden kanadische Waren mit Einfuhrzöllen von 25 bzw. 10 Prozent belastet. Es gelten Ausnahmen für Waren, die im Rahmen des USMCA eingeführt werden.
Die Vorhersehbarkeit in Sachen US-Handelspolitik tendiert gegen null. Hoffnungen auf einen raschen "Deal" dürften sich als trügerisch darstellen.
Ab dem 4. März 2025 wird ein Einfuhrzoll von 25 Prozent auf Importe aus Mexiko erhoben. Es gelten Ausnahmen für Waren, die im Rahmen des USMCA eingeführt werden.
Die Einfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten aus der chinesischen Region Xinjiang ist gesetzlich verboten. Dies kann auch Lieferungen deutscher Unternehmen treffen.
Bei Wareneinfuhren erhebt die Zollbehörde im Regelfall eine Zollabfertigungsgebühr.
Eine besondere Form des vorübergehenden Verbleibs ist der Veredelungsverkehr. Dieses Verfahren ermöglicht Unternehmen eine vorübergehende Einfuhr von Waren zur Bearbeitung.
Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft.