Änderungen im französischen Steuerrecht zum Jahreswechsel
Im französischen Steuerrecht gibt es zum Jahreswechsel einige wichtige Neuerungen. Dafür sorgt das "Loi de finances" für 2023. Eine Auswahl relevanter Vorschriften.
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Im französischen Steuerrecht gibt es zum Jahreswechsel einige wichtige Neuerungen. Dafür sorgt das "Loi de finances" für 2023. Eine Auswahl relevanter Vorschriften.
Literaturhinweis: Ein wertvoller Einblick in das französische Recht, im bürgerlichen Recht sogar deutlich mehr als das.
Europäischer Rat nimmt Verstöße gegen Sanktionen in die Liste der "EU-Straftatbestände“ auf.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die öffentliche Einsichtnahme in die Register der wirtschaftlichen Eigentümer (ultimate beneficial owner – UBO) für ungültig erklärt.
Der neue Verordnungsvorschlag gilt für Produkte aus allen Wirtschaftszweigen. Unerheblich ist, ob die Produkte in der EU hergestellt oder aus Drittländern in die EU eingeführt werden.
Mit den neuen Vorschriften sollen die Lohnungleichheit verringert und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitenden in der EU verbessert werden.
Jüngst, nämlich im Juli diesen Jahres, hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut mit dem in der Richtlinie 85/374/EWG enthaltenen Herstellerbegriff befasst.
BEFIT steht für „Business in Europe: Framework for Income Taxation“. Der Start einer öffentlichen Konsultation erfolgte am 13. Oktober 2022.
In drei Monaten endet die Frist zur Implementierung der neuen Standardvertragsklauseln: Ab dem 27. Dezember 2022 kann der Datenfluss nicht mehr auf die Altfassung gestützt werden.
Mit der Ratifizierung durch die Europäische Union (EU) und die Ukraine hat das Übereinkommen nun zwei Vertragsparteien und tritt in einem Jahr in Kraft.